Morgenglosse

Harte Haft

Sophie Karmasin (Archivbild)
Sophie Karmasin (Archivbild)Michael Gruber / EXPA / picturedesk
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Sophie Karmasin muss in U-Haft bleiben. Wieso eigentlich?

Sophie Karmasin muss in U-Haft bleiben. Der Richter bleibt bei seiner Linie – und somit auf jener der WKStA. Oder wie es die Gerichtssprecherin in schönem Juristendeutsch formulierte: „Die U-Haft ist nicht gegen gelindere Mittel substituierbar.“ Und das ist – gelinde gesagt – dann doch ziemlich hart. Es war schon hart, Sophie Karmasin überhaupt in U-Haft zu nehmen. Das konnte man immerhin noch als Schuss vor den Bug interpretieren. Dass sie nun weiterhin in U-Haft bleiben muss, ist eine Strafverschärfung im wahrsten Sinne des Wortes.

Die bisherige Aussage von Karmasin genügt anscheinend nicht. Der Richter bleibt bei seiner Argumentation: Bei Karmasin bestehe Tatbegehungsgefahr. Wie das gehen soll - angesichts der Tatsache, dass Karmasin nahezu jeder kennt in diesem Land und wohl niemand mit ihr in näherer Zukunft die in den Medien kolportierten mutmaßlichen krummen Geschäfte tätigen wird -, bleibt schleierhaft. Der Schuss vor den Bug wird also offenbar fortgesetzt.

Denn selbst wenn Karmasin in der Vergangenheit in nahezu gewerbsmäßiger Manier unrechtmäßig vorgegangen sein soll, lässt das ja nicht zwingend den Schluss zu, dass sie nun - nachdem sie bereits einmal in Haft saß und mit diesem Damoklesschwert über sich – damit einfach so weitermachen würde. Das erscheint doch einigermaßen lebensfremd. Es sei denn, Sophie Karmasin hat wirklich eine enorme kriminelle Energie, von der wir alle nichts ahnen.

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