Ermittlungen gegen Josef Pröll abgeschlossen

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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich nun aber ihre Meinung über Prölls Verhalten gebildet. Die Entscheidung bleibt geheim, der Ankläger muss noch auf den Sanktus von oben warten. Von dort kann die Entscheidung auch noch umgedreht werden.

Zehn Wochen vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres hat die Regierung den Nationalrat über den Budget-Abschluss zu informieren. So will es die Verfassung. Finanzminister Josef Pröll verzögerte die Information des Parlaments aber, offenbar aus wahltaktischen Gründen: Es galt zuvor die Wahlen in der Steiermark und in Wien zu schlagen.

Deswegen wurde Pröll wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich nun aber ihre Meinung über Prölls Verhalten gebildet, wie deren Sprecher Friedrich Koenig im Gespräch mit der „Presse“ erklärt. „Wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen und an die vorgesetzten Dienstbehörden berichtet“, sagt Koenig. Diese müssen nun entscheiden, wie es weitergeht. Ob die Korruptionsstaatsanwaltschaft anklagen möchte oder nicht, darf Koenig nicht verraten, solange der Sanktus dafür fehlt. Denn von oben kann die Entscheidung auch noch umgedreht werden.

Von oben, das heißt von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und in weiterer Folge vom Justizministerium. Sogenannte clamorose Fälle, also Fälle von öffentlichem Interesse, sind grundsätzlich dem Ministerium zu berichten. In etwa vier Wochen werde man mehr wissen, so Koenig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2010)

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