"Dosta"

In Kroatien demonstrierten Tausende für das Abtreibungsrecht

Ein Bild von Demonstranten am Donnerstag in Zagreb.
Ein Bild von Demonstranten am Donnerstag in Zagreb.APA/AFP/DENIS LOVROVIC
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Anlass ist der Fall einer 39-Jährigen, der im sechsten Schwangerschaftsmonat ein tödlicher Gehirntumor bei ihrem Fötus festgestellt wurde. Die Demonstranten fordern einen besseren Zugang zu gesetzlich schon jetzt möglichen Schwangerschaftsabbrüchen.

In Kroatien haben am Donnerstagabend Tausende Menschen für das Recht auf Abtreibung demonstriert. In Zagreb und mehreren anderen Städten fanden die Proteste unter dem Motto "Genug" ("Dosta") statt, berichteten Medien. Anlass war der Fall einer schwangerer Frau, der trotz schwerer Erkrankung ihres Fötus zunächst die Abtreibung verweigert worden war. Der Fall sorgte landesweit für Empörung und löste eine Debatte über Einschränkungen der gesetzlich erlaubten Abtreibung aus.

In der Hauptstadt versammelten sich Berichten zufolge Tausende Menschen auf dem zentralen Ban-Jelacic-Platz, um für zugängliche und sichere Abtreibungen zu protestieren. Die Demonstranten trugen Transparente mit den Aufschriften "Die Frau ist kein Brutkasten", "Stoppt den Klerikalismus in gynäkologischen Kliniken" oder "Stoppt die Verweigerung von medizinischen Eingriffen". Bei den Protesten, die unter anderem auch in Split, Rijeka und Osijek stattfanden, wurden Berichten zufolge auch bestürzende Geschichten von Frauen mit schlechten Erfahrungen bei Schwangerschaftsabbrüchen in kroatischen Kliniken geschildert.

Anlass für die Proteste war der Fall einer 39-jährigen Kroatin, der vor drei Wochen im sechsten Schwangerschaftsmonat ein tödlicher Gehirntumor bei ihrem Fötus festgestellt wurde. Die Diagnose lautete, dass das Kind entweder sterben oder schwerbehindert sein würde. Trotzdem verweigerten die Ärzte eine Abtreibung und haben ihr stattdessen geraten, den Eingriff im Slowenien durchführen zu lassen. Vier Zagreber Frauenkliniken wiesen sie laut Medien ab.

Kommission stellte fest: Abtreibung möglich

Als Anfang Mai der Fall publik wurde, brach eine heftige Diskussion aus. Die betroffene Frau wurde hin und her geschickt, von den Ärzten gab es zunächst widersprüchliche Diagnosen. Diese Woche stellte schließlich eine medizinische Kommission fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall aus medizinischen Gründen erlaubt sei. Die 39-Jährige, die mittlerweile im 28. Schwangerschaftsmonat ist, wird dennoch ins Nachbarland fahren. In Kroatien führt nämlich keine Klinik Spätabtreibungen mit Fetozid aus. Die angebotene eingeleitete Frühgeburt hatte die Frau abgelehnt.

Der Fall wies laut Medien darauf hin, dass das System trotz der gesetzlich geregelten Abtreibung nicht funktioniert. Schwangerschaftsabbrüche sind in dem mehrheitlich katholischen Land auf der Grundlage eines Gesetzes von 1978 grundsätzlich bis zur zehnten Woche legal, auch später ist eine Abtreibung in Ausnahmefällen möglich. Die Realität sehe jedoch anders aus, kritisieren die Aktivisten mit Blick auf die allmählich eingeführten Einschränkungen des Abtreibungsrechts. Rund 60 Prozent der kroatischen Frauenärzte verweigern Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen, in manchen öffentlichen Krankenhäusern, die als einzige Abtreibungen durchführen dürfen, gibt es keinen einzigen Arzt, der das machen würde.

Keine Mehrheit in Sicht

Zur Diskussion kam es am gestrigen Donnerstag auch im kroatischen Parlament, wo die oppositionellen Sozialdemokraten (SDP) ein Gesetz zur Neuregelung der Abtreibung eingereicht haben. Diese wurde bereits 2017 vom Verfassungsgericht gefordert, bisher kam es aber nicht dazu. Während die links-liberale Opposition ein modernes Gesetz mit zugänglichen Abtreibungsmöglichkeiten unterstützt, kritisiert die konservative Opposition, dass damit das Recht aufs Leben negiert werde. Die regierende HDZ-Partei will das Gesetz nicht unterstützen, weil sie es für zu vage und noch schlechter als die bestehende Regelung hält.

Am Freitag lehnte das kroatische Parlament das von der Opposition eingereichte Gesetz zur Neuregelung der Abtreibung ab. Gegen das Gesetz stimmten 78 Abgeordnete, 47 waren dafür, fünf enthielten sich der Stimme.

(APA)

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