Ein traditionelles Wiener Fiaker-Unternehmen zog gegen den Verein gegen Tierfabriken (VGT) vor das Handelsgericht. Es ging um die Frage, inwieweit die Pferde unter der Hitze leiden.
Es war ein juristischer Galopp durch die erste Instanz. Am Ende gewann die Klägerin, eine große Wiener Fiaker-Betriebsgesellschaft. Auf der Seite der Beklagten mussten sich Tierschützer, nämlich der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und auch VGT-Mann F., dem Ehrenbeleidigungsverfahren vor dem Wiener Handelsgericht stellen. Die Niederlage wollen sie nicht hinnehmen. Sie kündigten an, gegen das „skandalöse“ Urteil „bis in alle Instanzen“ vorzugehen.
Es geht um die Frage, wie Fiakerpferde die Hitze der Stadt verkraften. Der VGT hatte gemeldet, dass „aufgrund der Hitze immer wieder Fiakerpferde kollabieren“. Diese Behauptung muss er nun unterlassen. Außerdem wurde den Beklagten aufgetragen einen Widerruf zu veröffentlichen. Auch die Behauptung, dass die Unterbringung der Pferde in ihren Stallungen meist Boxenhaltung ohne Auslauf bedeute – und dies „oft unter fürchterlichen Bedingungen“ darf nun laut Richter Jürgen Exner nicht mehr verbreitet werden.