Korruption

Ex-First-Lady von Malaysia zu zehn Jahren Haft verurteilt

Malaysias ehemalige "First Lady" Rosmah Mansor
Malaysias ehemalige "First Lady" Rosmah Mansor REUTERS
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Wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Solarprojekt muss die 70-Jährige zudem umgerechnet etwa 216 Millionen Euro Strafe zahlen. Auch ihr Mann, Najib Razak, scheiterte mit seiner Berufung gegen seine Verurteilung wegen Korruption und muss zwölf Jahre in Haft.

Malaysias ehemalige "First Lady" Rosmah Mansor ist in einer Korruptionsaffäre schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. In dem Fall ging es um Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Solarprojekt in Sarawak auf der Insel Borneo. Die 70-Jährige müsse zudem umgerechnet etwa 216 Millionen Euro Strafe zahlen, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Bernama am Donnerstag. Rosmah wolle aber Berufung einlegen und bleibe so lange auf freiem Fuß, hieß es.

Erst in der vergangenen Woche war ihr Mann, Ex-Ministerpräsident Najib Razak, mit seiner letzten Berufung gegen seine Verurteilung wegen Korruption gescheitert. Der Politiker muss nun zwölf Jahre in Haft. Zudem wurde er zur Zahlung von umgerechnet knapp 47 Millionen Euro verurteilt. Gegen ihn liefen wegen Amtsmissbrauchs, Untreue und Geldwäsche fünf Prozesse mit insgesamt 42 Anklagepunkten.

„Gerechtigkeit für Menschen in Malaysia"

Seit der Abwahl Najibs vor rund vier Jahren hatte die Justiz gegen Malaysias prominentes Paar ermittelt. Der heute 69-Jährige war von 2009 bis Mai 2018 Ministerpräsident des südostasiatischen Landes. Die Behörden hatten anschließend große Mengen an Luxuswaren wie Kleidung, Schmuck und Handtaschen sowie Bargeld in verschiedensten Währungen bei dem Paar sichergestellt. Beide haben die Vorwürfe gegen sie stets zurückgewiesen.

Organisationen der malaysischen Zivilgesellschaft lobten das Urteil. "Den Menschen in Malaysia ist Gerechtigkeit widerfahren", zitierte der britische Sender BBC den ehemaligen Leiter des Sekretariats der Gruppe "Bersih 2.0", Mandeep Singh. "Rosmah kann immer noch Berufung einlegen, aber wir hoffen, dass sie schließlich genau wie ihr Ehemann ins Gefängnis kommt."

(APA/dpa)

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