SP-Justizsprecher Hannes Jarolim fordert die Einstellung des Verfahrens gegen 13 Tierschützer. Die Angeklagten seien einer willkürlich anmutenden Verfolgung durch die Justiz ausgesetzt.
Obskure Ermittlungsmethoden, das Fehlen von stichhaltigen Beweisen - die SPÖ fordert die Einstellung des Prozesses gegen die 13 Tierschützer, der derzeit am Landesgericht Wiener Neustadt läuft. Die Aufrechterhaltung des Verfahrens ist laut SP-Justizsprecher Hannes Jarolim inakzeptabel: "Die Justizministerin täte gut daran, alle Unterlagen anzuschauen und das Vernünftige zu tun: das Verfahren einzustellen." Jarolim bezeichnete am Freitag den Prozess als "einen der größten Justizskandale der zweiten Republik".
Die 13 Angeklagten seien einer unverhältnismäßigen und willkürlich anmutenden Verfolgung wegen "Bildung einer kriminellen Organisation" durch die Justiz ausgesetzt, so das Fazit von Jarolim. Den Tierschützern drohe die soziale Ausgrenzung und der finanzielle Ruin.
"Richterin kein Leuchtzeichen der Justiz"
Heftige Kritik übte der SPÖ-Justizsprecher an der Prozesführung. Richterin Sonja Arleth scheine ihrer Pflicht zur objektiven Prozessführung nur schwerlich nachzukommen. "Dass die Richterin kein Leuchtzeichen der Justiz ist, wissen wir", so Jarolim. So müsse sie etwa fast jede Frage der Verteidigung erst auf ihre Relevanz prüfen, in der Sorge einer zu ausgedehnten Anwendung des Fragerechtes zu erliegen. Die Staatsanwaltschaft sei nicht sachlich. Generell bezeichnete Jarolim das Landesgericht Wiener Neustadt als "Ort des Obskuren im Justizbereich".
Jarolim kündigte an, demnächst eine Anfrage an die Justizministerin stellen zu wollen, um den Anlass für den Prozess zu eruieren: "Wer hat zu vertreten, dass diese Anklage eingebracht wurde?" Angaben eines Informanten zufolge hätte es sich nämlich dabei um eine "sehr ausdrückliche" Weisung aus dem Justizministerium gehandelt.
Erneut sprach sich der Justizsprecher für die Änderung des "Mafia-Paragrafen" aus: "Was wir bekämpfen müssen, ist die Mafia. Was wir nicht bekämpfen dürfen, ist die Zivilgesellschaft." Ein Bedarf nach einer gesetzlichen Korrektur sei gegeben, da die Behörden uneinig darüber seien, wie der Paragraf 278a auszulegen sei.
Ministerium will Bericht über Verfahren
"Es kann nicht sein, dass ein Abgeordneter in einem laufenden Verfahren eine Weisung der Ministerin fordert", meinte Justizministeriumssprecher Paul Hefelle. Dies wäre eine Beeinflussung. Theoretisch wäre es aber "natürlich möglich". "Wenn es eine Weisung gäbe, dann würde sie aber auf korrektem Weg ablaufen" und nicht auf Zuruf.
Über die Oberstaatsanwaltschaft Wien habe man die Wiener Neustädter Anklagebehörde um einen Bericht ersucht, teilte das Ministerium mit. Auf diesem Weg wolle man sich über den bisherigen Gang des Beweisverfahrens informieren, hieß es. Seit dem Vorhabensbericht habe sich einiges getan, daher wolle man eine Ergänzung, erläuterte Sprecher Paul Hefelle. In erster Linie handle es sich also um "ein Informationsbedürfnis, das wir haben".
(APA)