Da ein Fahndungsvermerk aufrechtblieb, wurde ein ersteigerter Wagen im Ausland abgenommen und verschwand. Damit habe man nicht rechnen müssen, sagt der OGH.
Wien. Das Auto mag eine dunkle Vorgeschichte gehabt haben, aber es war legal in Österreich ersteigert worden. Doch auf Reisen nahmen es die montenegrinischen Behörden dem neuen Eigentümer wieder ab, denn nach wie vor gab es einen Fahndungsvermerk zu dem Pkw. Was dann geschehen ist, weiß man nicht. Klar ist nur: Der BMW X5 tauchte nie mehr auf. Auch nicht, nachdem das Missverständnis eigentlich klargestellt worden war.
Der Käufer des Pkw versuchte nun, vom österreichischen Staat vollen Schadenersatz bekommen. Schließlich hatte das heimische Gericht nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass der internationale Fahndungsvermerk zu dem Wagen gelöscht wurde. Und doch bekommt der Käufer des Wagens nur ein paar von ihm getätigte Auslagen ersetzt, aber für den Verlust des Autos selbst nichts von der Republik Österreich. Aber warum?