U-Ausschuss

Thomas Schmid muss U-Ausschuss-Ladung auch in den Niederlanden befolgen

Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Anordnungen des Parlamentsausschusses nicht nur innerhalb Österreichs Grenzen gelten.

Wien. Dreimal läutete ein niederländischer Gerichtsvollzieher an der Wohnungstür, dreimal wurde ihm nicht geöffnet. Daraufhin deponierte er das Schriftstück im Postkasten des Adressaten: Thomas Schmid, ehemals Finanz-General und Öbag-Chef, mittlerweile eine Schlüsselfigur in der Chat-Affäre. Inhalt des Schreibens: eine Ladung zum U-Ausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP.

Schmid weigerte sich zunächst zu kommen (diese Woche will er es doch tun). War er dazu berechtigt, weil – wie er argumentierte – die Verfahrensordnung für parlamentarische U-Ausschüsse in seinem Wohnsitzland Niederlande nicht gilt?

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