Von Durchgriffsrecht bis Finanzzuckerln: Mit welchen Ideen die Parteien die Länder zur Aufnahme von Asylwerbern motivieren wollen – oder eben auch nicht.
Zelte aufstellen, Zelte abbauen. Das Tauziehen zwischen einzelnen Bürgermeistern und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) demonstriert wieder einmal, dass die Art, wie die Verteilung der zum Asylverfahren zugelassenen Asylwerber hierzulande geregelt wird, nicht so recht funktioniert. Es gibt zwar eine Bund-Länder-15a-Vereinbarung mit verpflichtende Quoten, aber bei Nichteinhaltung eben keine Konsequenzen. Die Frage ist: Sollte man das ändern?
Bedarf dafür sieht man bei der BBU jedenfalls – auch wenn es der Sprecher der republikseigenen GmbH diplomatisch formuliert: „Es ist uns derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Es wäre daher sinnvoll, wenn es eine Lösung gibt, die uns das ermöglicht.“
Nur Pink für Durchgriff
Jenes Instrument, das am schnellsten greifen würde, wäre ein Durchgriffsrecht des Bundes. Dieses wurde 2015 in der Flüchtlingskrise beschlossen und ermöglichte es dem Bund, grob gesagt, bei Nichterfüllung der Quoten (die es nicht nur für Länder, sondern auch für Gemeinden gab) entgegen der Bauordnung (und damit vorbei an Bürgermeistern und Nachbarn) Quartiere auf bundeseigenem oder angemieteten Grund zu errichten. 2018 lief die Regelung aus.