Dass das Gericht von einer verdeckten Ermittlung nicht informiert war, habe Bandion-Ortner in dieser Form noch nie erlebt. Die Justizministerin will den Fall analysieren, aber nicht eingreifen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner weist die Forderung der SPÖ, den skandalumwitterten Tierschützerprozess in Wiener Neustadt notfalls per Weisung an die Staatsanwaltschaft einzustellen, zurück. Sie verwahrt sich gegen "Zurufe aus der Politik". Dass die Justiz über den Einsatz einer verdeckten Ermittlerin in dem Fall nicht informiert wurde, bezeichnet sie allerdings als "ungewöhnlich". Ob die Vorgehensweise zulässig war, will sie vorerst nicht kommentieren: "Ich habe einen Bericht angefordert, den werde ich genau analysieren."
Kritik um verdeckte Ermittlungen
Die verdeckte Ermittlerin war von Ende April 2007 bis Juli 2008 in der Tierschützer-Szene aktiv. Im Gerichtsakt findet sich allerdings kein Hinweis auf den Einsatz, obwohl laut der Anfang 2008 in Kraft getretenen Strafprozessordnung eine "systematische, über längere Zeit durchgeführte verdeckte Ermittlung" nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft zulässig gewesen wäre. Im Alleingang darf die Polizei verdeckte Ermittler lediglich zur Gefahrenabwehr einsetzen. Allerdings gab die Beamtin selbst bei ihrer Aussage vor Gericht an, während der fast eineinhalb Jahre andauernden Aktion nichts strafrechtlich Relevantes gehört, gesehen oder gelesen zu haben.
Ein ungewöhnliche Maßnahme
Die SPÖ hat Bandion-Ortner angesichts der jüngsten Entwicklungen im Tierschützerprozess bereits aufgefordert, den Staatsanwalt anzuweisen, die Anklage gegen die 13 Tierschützer zurückzuziehen. Bandion-Ortner betont, "dass ich diese Zurufe aus der Politik nicht akzeptiere". Niemand könne wollen, dass sie als Justizministerin in ein laufendes Hauptverfahren eingreife, so die ehemalige Richterin. Auch ob der Einsatz der verdeckten Ermittlerin rechtlich korrekt war, will sie vorerst nicht beurteilen. Nur so viel: "Es ist sicher eine ungewöhnliche Ermittlungsmaßnahme." Dass das Gericht von einer verdeckten Ermittlung nicht informiert war, habe sie in dieser Form noch nie erlebt.
Bandion-Ortner will sich den Fall nun genau ansehen. Einen Bericht des Staatsanwalts hat das Justizministerium bereits angefordert. Man werde sich ansehen, "ob rechtsstaatlich und gesetzeskonform vorgegangen wird", betonte Bandion-Ortner. Sollte es etwa Gesetzesverstöße gegeben haben, dann werde sie "im Rahmen meiner Fachaufsicht" natürlich reagieren, so die Ministerin.
(APA)