Wiener Spitäler

Patienten aus den Bundesländern abweisen? Legitimität höchst fraglich

Clemens Fabry
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Die Anweisung des Wiener Gesundheitsverbunds, Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien nicht zu behandeln, dürfte rechtlich nicht gedeckt sein. Ganz klar ist die Lage aber nicht.

Nun ist auch ein Rechtsstreit entbrannt: Ein Rechtsstreit um die Anordnung des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGeV) an die ärztlichen Direktoren der Kliniken, Patienten ohne Hauptwohnsitz in Wien nur dann zu behandeln, wenn es sich um einen Notfall handelt oder für die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung die hoch spezialisierte Infrastruktur der Wiener Spitäler erforderlich ist („Die Presse“ berichtete).

Während die Generaldirektorin des WiGeV, Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, und Michael Binder, der medizinische Direktor, ihre Entscheidung durch das Krankenanstaltengesetz (KAG) des Landes Wien gedeckt sehen und mit zunehmenden Engpässen in den Krankenhäusern wegen Personalausfällen sowie Infektionswellen begründen, ist unter anderem Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger der Überzeugung, die Vorgehensweise des WiGeV sei „nicht rechtskonform“.

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