Nach dem Fall Teichtmeister kündigt die Regierung ein Paket mit Maßnahmen für den Schutz vor sexueller Gewalt an. Das Wort „Kinderpornografie“ verschwindet aus dem Gesetz.
Muss immer etwas passieren, damit etwas passiert? Braucht es einen Fall um einen Prominenten, aktuell um Florian Teichtmeister, damit beim Schutz vor Missbrauch und sexueller Gewalt etwas weitergeht, Maßnahmen umgesetzt werden, die Expertinnen schon lang unermüdlich fordern?
Nein, sagt die Regierung, vieles von dem, was am Mittwoch als Kinderschutzpaket präsentiert wurde, sei seit Monaten verhandelt worden. Nun ist es schnell gegangen. Herausgekommen ist tatsächlich ein umfassendes Paket, für das selbst Gewaltschutz-Expertinnen lobende Worte finden. Vieles aber bleibt trotzdem offen.