Vertragsverletzung

Terroristische Online-Inhalte - EU-Kommission rügt Österreich

Die Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte sei nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden. Doch damit steht Österreich nicht alleine da. Gegen insgesamt 22 EU-Staaten wurde diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Österreich hat nach Ansicht der EU-Kommission die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Aus diesem Grund leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wie sie am Donnerstag mitteilte. Was konkret Österreich nicht beachtet, ging aus der Mitteilung nicht hervor. Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis 7. Juni 2022 Zeit.

Ziel der entsprechenden Verordnung sei es, zu verhindern, "dass Terroristen das Internet missbrauchen, um ihre Ideologien zu verbreiten, online Menschen einzuschüchtern und Anhänger anzuwerben und zu radikalisieren", so die EU-Kommission. Die Regelung schaffe eine Rechtsrahmen "für die Entfernung terroristischer Online-Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung einer zuständigen nationalen Behörde und verpflichtet Unternehmen, besondere Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Plattformen solchen Inhalten ausgesetzt sind". Strenge Schutzvorkehrungen sollen "die uneingeschränkte Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit" gewährleisten.

Neben Österreich leitete die EU-Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen 21 weitere Mitgliedsländer ein. Die betroffenen EU-Staaten müssen binnen zwei Monaten auf das Schreiben der EU antworten, sonst treibt die EU-Kommission mit einer mit "Gründen versehenen Stellungnahme" das Vertragsverletzungsverfahren voran.

(APA/DPA)

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