Ein Kärntner Posting sorgt für Aufregung. Österreich hat laut Staatsvertrag Bewegungen zu untersagen, wenn sie den darin für Volksgruppen verankerten Mindeststandard abschaffen wollen. Aber war das Posting so gemeint?
„SPÖ abwählen, Slowenisierung Kärntens stoppen!“ Dieses Posting der Freiheitlichen Jugend Kärntens sorgt für Verstimmung. Eine Verbalnote Sloweniens an das Wiener Außenamt erweckte den Eindruck, dass das Nachbarland ein Verbotsverfahren gegen die blaue Jugendorganisation fordert. Später erklärte Slowenien, das so nicht verlangt zu haben. Man habe nur dazu aufgerufen, Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags zur Geltung zu bringen.
Darin heißt es: „Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.“ Aber fällt das Posting der Kärntner Jung-Blauen darunter? Und wenn ja, wer müsste ein etwaiges Verbot der Organisation aussprechen?