Vor sechs Wochen hätte der frühere Theater-, Kino- und TV-Star Florian Teichtmeister vor Gericht stehen sollen, doch er erkrankte. Nun ist er gesundheitlich wieder in der Lage, seinem Prozess wegen des Sammelns von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu folgen.
Am 8. Februar hätte im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Bildmaterial, welches Kindesmissbrauch zeigt (§ 207a Strafgesetzbuch, Pornografische Darstellungen Minderjähriger), stattfinden sollen. Die Verhandlung musste kurzfristig wegen Erkrankung des Beschuldigten abberaumt werden. Nun ist der Schauspieler wieder soweit gesund, dass er zu seiner Verhandlung kommen kann. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag mit. Verhandlungstermin gibt es allerdings noch keinen.
Laut Salzborn hatte der zuständige Richter zuletzt von Teichtmeisters Anwalt Unterlagen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit angefordert. "Es wurde mitgeteilt, dass Verhandlungsfähigkeit vorliegt", stellte Salzborn fest. Zugleich sei jedoch der Richter, der die Verhandlung leiten wird, bei der Vorbereitung auf diese "zum Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig sind".
Folglich habe der Richter diese "von Amts wegen in Auftrag gegeben", sagte Salzborn. Nähere Angaben, worauf sich diese Ermittlungen beziehen, "sind im Zwischenverfahren nicht möglich", erläuterte die Gerichtssprecherin. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, kann jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden.
Ebenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass das Burgtheater im Strafverfahren gegen Teichtmeister keine Akteneinsicht erhält.
(m. s./APA)