Fremdenrecht

Aufenthaltsverbot für Klimaaktivistin? Wann man Deutsche ausweist

Die deutsche Aktivistin Anja Windl hatte am Donnerstag die Fremdenbehörde im Blick, umgekehrt gilt das aber auch.
Die deutsche Aktivistin Anja Windl hatte am Donnerstag die Fremdenbehörde im Blick, umgekehrt gilt das aber auch.APA/ERWIN SCHERIAU
  • Drucken

Die Behörde erwägt Schritte gegen eine deutsche Studentin. Doch Verwaltungsdelikte können bei EU-Bürgern nur in drastischen Fällen für ein Aufenthaltsverbot sorgen. Entscheidend ist immer die Frage, wie sich ein Ausländer in Zukunft verhalten dürfte.

„Es ist nicht so easy, mich aus Österreich hinauszubekommen“, sagt die Klimaaktivistin Anja Windl. Das ist etwas unjuristisch ausgedrückt, aber nicht falsch. Die 26-jährige Deutsche wohnt in Graz, studiert in Klagenfurt Psychologie und hatte am Donnerstag einen Termin beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Leoben.

„Es wurde mein Gefährdungspotenzial relativ kleinkariert abgefragt“, erklärte Windl nach der Vernehmung. Bereits im Vorfeld hatte die Bayerin die Vorgangsweise der Fremdenbehörde kritisiert. Noch keine der gegen sie verhängten Verwaltungsstrafen sei rechtskräftig“, erklärte die Deutsche. Bei der Einvernahme am Donnerstag ging es laut ihr auch um eine verhinderte Protestaktion beim Neujahrskonzert sowie eine Aktion in Wien, bei der die Aktivisten eine Ölspur auf dem Verteilerkreis legten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.