Letzte Generation

"Beunruhigende Botschaft": Amnesty kritisiert drohende Abschiebung von deutscher Klimaaktivistin

APA/EVA MANHART
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Es sei ein "bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich“, so die Menschenrechtsorganisation. Die Regierung müsse das Recht auf friedliche Proteste schützen.

Die deutsche Klimaaktivistin der letzte Generation Anja Windl ist ins Visier des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (BFA) geraten. Nun hat auch Amnesty International weitere Kritik daran geübt. Die Menschenrechtsorganisation sprach von einem "bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich". Die 26-jährige Deutsche erhielt Ende März eine Ladung vom BFA, weil die Behörden eine Ausweisung aus Österreich prüfen wollen.

Die Maßnahmen des BFA könnten einen Einschüchterungseffekt auf andere Aktivisten haben, sagte die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Annemarie Schlack. Das könnte dazu führen, "dass diese ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht ausüben", hieß es. "Es ist unerlässlich, dass Einzelpersonen und Gruppen ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich ausüben können, um auf die dringende Notwendigkeit der Bewältigung der Klimakrise aufmerksam zu machen. Die Kriminalisierung von Klimaprotest sendet die beunruhigende Botschaft, dass friedlicher Aktivismus in Österreich nicht toleriert wird."

Regierung muss Recht auf friedlichen Protest schützen

Die Situation sei besorgniserregend. "Wir fordern die österreichische Regierung auf, die Rechte von Klimaaktivistinnen und -aktivisten auf friedlichen Protest zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht willkürlich festgenommen, schikaniert oder auf andere Weise eingeschüchtert werden", wurde mitgeteilt. "Jegliche Versuche, Klimaaktivistinnen und -aktivisten durch Abschiebung oder andere Formen der Strafverfolgung zum Schweigen zu bringen, sind inakzeptabel und müssen sofort eingestellt werden."

>>> Aufenthaltsverbot für Klimaaktivistin? Wann man Deutsche ausweist

Die Behörde erwägt Schritte gegen eine deutsche Studentin. Doch Verwaltungsdelikte können bei EU-Bürgern nur in drastischen Fällen für ein Aufenthaltsverbot sorgen. Entscheidend ist immer die Frage, wie sich ein Ausländer in Zukunft verhalten dürfte.

Die 26-jährige Windl erhielt nach ihrer Teilnahme an Protestaktionen der "Letzten Generation" in Wien und Klagenfurt Post von den Behörden zur "Einvernahme hinsichtlich Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme". Sie wurde am Donnerstag durch die Beamten des BFA in Leoben befragt. Windl und ihr Anwalt Marcus Hohenecker betonten, dass man sich jedenfalls gegen das Vorgehen der Behörden wehren wolle. Windl erklärte zudem, dass sie sich auch weiter für das Klima engagieren werde. "Ich lasse mich sicher nicht einschüchtern", sagte sie nach der Einvernahme am Donnerstag.

Welche Taten rechtfertigen ein Aufenthaltsverbot?

Das zuständige Innenministerium steht seit Bekanntwerden des Falles in der Kritik und hielt zuletzt fest, dass eine Ausweisung von EU-Bürgern grundsätzlich möglich sei, wenn die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht vorlägen. "Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn keine Krankenversicherung abgeschlossen wurde oder keine Unterhaltsmittel nachgewiesen werden können", sagte ein Sprecher. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen EU-Bürgerinnen und -Bürger sei zudem zulässig, "wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist".

„In Wahrheit geht es nicht so darum, was jemand getan hat. Maßgeblich ist, was man von ihm befürchten muss“, sagte Wolf Szymanski, Fremdenrechtsexperte und früherer Sektionschef im Innenministerium zur „Presse“. Grundsätzlich müssten es schon sehr schwere Verwaltungsdelikte sein, um deswegen ein Aufenthaltsverbot zu verhängen. Das bisher Bekannte reiche jedenfalls nicht aus, um ein solches gegen die Aktivistin auszusprechen, meinte Walter Obwexer, Professor für Europarecht an der Uni Innsbruck.

(APA)

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