NS-Wiederbetätigungs-Prozess: Ex-FPÖ-Politiker Kurt Scheuch freigesprochen

Kurt Scheuch auf einem Bild aus 2013.
Kurt Scheuch auf einem Bild aus 2013.APA/GERT EGGENBERGER
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Weil er in seinen Zaun Runen mit möglichem NS-Bezug eingefräst hatte, war der Kärntner Ex-Politiker Kurt Scheuch angeklagt.

Ein speziell anmutender NS-Wiederbetätigungs-Prozess fand am Mittwoch im Landesgericht Klagenfurt statt: Auf der Anklagebank saß der frühere Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Kurt Scheuch (vormals FPÖ, BZÖ, FPK). Der Vorwurf: Ein aus Holzlatten bestehender Zaun auf einem Grundstück Scheuchs stach durch eine Besonderheit heraus: In eine – mittlerweile ausgetauschte Zaunlatte – waren drei Runen eingefräst worden.

Es habe sich um Runen mit eindeutigem Bezug zum Nationalsozialismus gehandelt, meinte die Staatsanwaltschaft. Daher klagte sie Scheuch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung an. Der 55-jährige Ex-Politiker bekannte sich nicht schuldig. Und wurde letztlich freigesprochen.

Der Geschworenen-Entscheid fiel denkbar knapp aus: Vier Laienrichter votierten für „schuldig“, vier für „nicht schuldig“, weshalb zugunsten Scheuchs ein Freispruch zu fällen war. Dieser ist noch nicht rechtskräftig.
Konkret handelte es sich um eine Sowilo-Rune (die unter den Nazis zur Sig-Rune wurde), eine sogenannte Wolfsangel und eine Odalrune. Laut Staatsanwalt Christian Pirker waren diese Symbole allesamt von der SS, beziehungsweise von nationalsozialistischen Organisationen verwendet worden.

In seiner fast einstündigen Gegenrede konterte Verteidiger Christian Leyroutz, sein Mandant habe keine Berührungspunkte zur rechtsextremen Szene. Er habe keine Nazi-Runen verwendet, die Symbole hätten eine persönliche Bedeutung für ihn. Die Anzeige gegen Scheuch war von der Kärntner Landessprecherin der Grünen, Olga Voglauer, erstattet worden. Apropos: Erst am Dienstag wurde Voglauer als neue Generalsekretärin der Grünen vorgestellt.

„Bezug zum Germanentum“

Scheuch hatte im Vorfeld beteuert, dass die Symbole eigene, „identitätsstiftende“ Bedeutungen für ihn hätten. Vor Gericht bekräftigte er dies. Er verwende die Runen seit seiner Jugend, sie hätten Bezug zum Kelten- und Germanentum, er habe auch seine Werkzeuge, Kleidung oder Schuhe mit einer Wolfsangel gekennzeichnet. Auch die Odalrune sei ein „Glückssymbol“, das für Familie stehe. Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass es eine Vorgabe im Nationalsozialismus gewesen sei, eine Odalrune am Giebelbereich von Erbhöfen anzubringen.

Als er angezeigt worden war, sei er „aus allen Wolken gefallen“, betonte Scheuch. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass etwa die Wolfsangel im Nationalsozialismus verwendet worden war.

(m. s./APA)

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