Adelstitel: Mann wollte "Prinzessin" werden

Adelstitel Mann wollte Prinzessin
Adelstitel Mann wollte Prinzessin(c) EPA (ROLAND SCHLAGER)
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Mario-Max Schaumburg-Lippe forderte, dass er offiziell als Prinzessin eingetragen wird. Der Plan, über diesen Umweg Prinz zu werden, scheiterte vor dem Verfassungsgericht.

Wien. Auf dem Society-Parkett ist er ein oftmaliger Gast: Mario-Max Schaumburg-Lippe, der Mann, der sich im Erwachsenenalter von einer Prinzessin adoptieren ließ. Auch als „Party-Prinz“ wurde Schaumburg-Lippe in Boulevardzeitungen schon tituliert, wenngleich er selbst diese Bezeichnung zurückwies. Der Versuch, in Österreich amtlich als echter Prinz eingetragen zu sein, scheiterte aber nun, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt.

Mit dem noch simplen Vornamen „Mario-Helmut“ war der Österreicher im Jahr 1977 geboren worden. Sein Leben sollte sich ändern, als das Bezirksgericht Hallein im Jahr 2002 seine Adoption durch Helga Claire Lee Prinzessin zu Schaumburg-Lippe genehmigte. Sie und ihr Ehemann waren gebürtige Deutsche. Beide hatten aber in den 1950er-Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. In Deutschland sind Adelstitel zulässig, in Österreich verboten. Das Wiener Innenministerium erlaubte im Jahr 1958 jedoch dem Ehemann, den Familiennamen „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ zu führen.

Zurück ins Jahr 2002. Frisch adoptiert wollte der Österreicher zunächst einmal nur seinen Vornamen adaptieren. Er änderte diesen auf „Mario-Max Prince Antonius Adolf Albert Edward Oliver Gertraud Edith Helga Magdalene“. Vier Jahre später, die Adoptivmutter war inzwischen 94-jährig verstorben, wurde der Wahlsohn wieder bei den Behörden vorstellig. Er stellte den Antrag, dass sein Familienname geändert werde, und zwar auf Schaumburg-Lippe, so, wie die Adoptivmutter geheißen hatte. Die Salzburger Behörden genehmigten auch dies.

Doch der jetzige Schaumburg-Lippe hatte noch nicht genug: Ein Jahr später wurde er wieder am Standesamt vorstellig. Nun ging es darum, den Prinzentitel zu erlangen – obwohl Adelstitel in Österreich verboten sind. Schaumburg-Lippe stellte zunächst den Antrag, dass sein Familienname im Personenstandsbuch auf „Prinzessin zu Schaumburg-Lippe“ richtiggestellt werde. So habe schließlich seine Wahlmutter auch geheißen.

Viele Anträge, kein Erfolg

Prinzessin zu sein ist für einen Mann allerdings nur bedingt erstrebenswert. Darum folgten weitere Anträge, in denen Schaumburg-Lippe unter anderem die Richtigstellung seines Nachnamens und den seiner verstorbenen Wahlmutter auf „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ forderte. Insgesamt wurden sechs unterschiedlich gefasste Anträge an das für das Namensrecht zuständige Standesamt herangetragen.

Doch die Salzburger Behörden wiesen alle Anträge ab. Man könne nämlich aus der bisherigen Rechtsprechung eindeutig schließen, dass Adelsprädikate wie „Prinzessin zu“ nicht weitergegeben werden könnten. Berufungen blieben erfolglos. Zuletzt schritt der Adabei vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Schaumburg-Lippe behauptete eine Verletzung des Gleichheitssatzes sowie eine Verletzung der Rechte auf Privat- und Familienleben, des fairen Verfahrens, des Datenschutzes und der Kunstfreiheit.

Vor dem VfGH scheiterte der Mann aber wieder. Denn Schaumburg-Lippe hatte im Jahr 2009 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und sich sogleich in Deutschland als „Prinz zu Schaumburg-Lippe“ ins dortige Geburtenbuch eintragen lassen. Die österreichische Staatsbürgerschaft verlor der nunmehrige Deutsche Schaumburg-Lippe. Es gebe nun überhaupt kein rechtliches Interesse von Prinz zu Schaumburg-Lippe mehr, seinen Namenseintrag bei den Behörden ändern zu lassen, befand der VfGH. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, und Prinz zu Schaumburg-Lippe muss damit leben, dass er in Österreich weder als Prinzessin noch als Prinz eingetragen wird (B 1324/09).

Verbot des Adels rechtmäßig

Gute Chancen auf Eintragung des Titels in Österreich hätte Schaumburg-Lippe aber nie gehabt – selbst wenn er noch nicht in Deutschland vorstellig geworden wäre: Der VfGH hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das Verbot von Adelstiteln in Österreich rechtmäßig ist. Auch der Gerichtshof der EU hatte dies bestätigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2011)

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