Freisprüche für alle 13 Angeklagten: Der umstrittene Anklagepunkt „Kriminelle Organisation“ löste sich in Luft auf. Nicht einmal Nebendelikte blieben übrig. Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht
WIENER NEUSTADT. Am Anfang des letzten, des 88. Prozesstages im Landesgericht Wiener Neustadt standen – wie hätte es im Tierschützer-Verfahren auch anders sein können – lautstarke Proteste und eine von Aktionisten erzwungene Unterbrechung der Verhandlung. Am Schluss standen Freisprüche. Und zwar auf der ganzen Linie: Innerhalb des 14 Monate dauernden Prozesses konnte weder das Vorliegen einer kriminellen Organisation noch irgendein kleineres Nebendelikt, wie etwa Sachbeschädigung oder versuchte Nötigung, nachgewiesen werden.
Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht; Staatsanwalt Wolfgang Handler gab nach der Urteilsverkündung „keine Erklärung“ ab. Das heißt, er hat nun drei Tag Zeit, sich zu überlegen, ob er Rechtsmittel einbringt. Freilich wird dies auch von entsprechenden Signalen der neuen Justizministerin Beatrix Karl abhängen.
Richterin hofft auf Rechtskraft
Jedenfalls dürften die Chancen, das Ruder doch noch in Richtung Verurteilungen herumzureißen, denkbar gering sein. Richterin Sonja Arleth hat nämlich in einer ausführlichen Begründung dargelegt, warum es eben keine Basis für Schuldsprüche gebe. Übrigens: Die Richterin, die während des Verfahrens selbst wegen ihrer zeitweise unsicheren Verhandlungsführung kritisiert worden war, schloss mit den Worten: „Das Verfahren war für mich die bisher größte Herausforderung in meinem Berufsleben. Wenn ich mir eines wünschen darf, dann, dass das Urteil rechtskräftig wird.“
Zuvor ging Arleth auf den Kern der Anklage, § 278a Strafgesetzbuch („Kriminelle Organisation“, Strafdrohung bis zu fünf Jahren Haft), ein, dessen Anwendung durch den Staatsanwalt von Anfang an hoch umstritten war, dient dieser Tatbestand doch der Bekämpfung von Formen der organisierten Kriminalität wie etwa Menschenhandel oder Drogenschmuggel. Um sich an einer kriminellen Organisation zu beteiligen, müsse eine solche erst einmal existieren, außerdem müsse man es als Täter ernstlich für möglich halten, eine solche Organisation zu fördern. Ferner sei laut Judikatur ein gewisser hierarchischer Aufbau erforderlich. Nichts von all dem habe nachgewiesen werden können.
Vielmehr, so Arleth, zeige sich durch E-Mails des Hauptangeklagten, des Obmanns des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch (46), dass dieser in seinem Kampf gegen Tierleid „auch andere Taktiken toleriert“. Balluch sei zwar ein „Info-Junkie“, der alles Tierschutzmaterial sammle, er bediene sich auch des Mittels des zivilen Ungehorsams, aber es gebe „keine Indizien für ein kriminelles Zusammenwirken“ etwa zwischen dem VgT und der Basisgruppe Tierrechte (BAT) – einer Organisation, aus deren Reihen nun ebenfalls Aktivisten angeklagt waren.
Kritik an Polizei und Anklage
Sogar so etwas wie Lob gab es für die Beschuldigten – allesamt quasi Spezialisten in Sachen Protest, die es der Richterin zuletzt gewiss nicht leicht gemacht haben: „Die Angeklagten haben teilweise Widersprüchlichkeiten bei der Polizeiarbeit herausarbeiten können.“ Die Polizei hingegen musste ebenso wie der Staatsanwalt herbe Kritik einstecken – insbesondere rund um den Einsatz der verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“. Deren für die Angeklagten stark entlastend wirkendes Protokoll war erst auf Initiative von Balluch und Co. publik geworden. Dabei habe genau dieses Protokoll, das keine einzige Straftat aufdeckt, laut Richterin „wesentlichen Beweiswert“.
Ex-Soko-Leiter Erich Zwettler hatte überdies als Zeuge erklärt, dass ab 1. Jänner 2008 keine verdeckten Ermittlungen mehr gemacht worden seien. In Wahrheit reichten diese Ermittlungen bis weit ins Jahr 2008 hinein. Arleth sprach nun im Zusammenhang mit der Zwettler-Aussage von einer „schlichten Schutzbehauptung“. Die Polizei habe offenbar längst erkannt, dass der Einsatz der Ermittlerin die Mafia-Anklage „nicht stützt“. Nach Urteilsverkündung wirkte die Richterin sichtlich erleichtert. Vom Staatsanwalt konnte man das nicht behaupten.