Die Aktivisten fordern Kostenersatz für die Zeit in U-Haft und für psychologische Betreuung. Die Freigesprochenen haben zudem laut Strafprozessordnung Anspruch auf einen Beitrag zu ihren Verteidigerkosten.
Wiener Neustadt/M. S./ag. Nach den Freisprüchen werden die Anwälte diverse Kostenansprüche an die Republik Österreich stellen. Dies kündigte Stefan Traxler, Anwalt von Martin Balluch, im „Presse“-Gespräch an. So stünde jenen zehn Angeklagten, die etwa drei Monate in U-Haft saßen, pro Hafttag ein gewisser Kostenersatz zu. Allerdings sei nur mit etwa 30 Euro pro Tag zu rechnen, nachdem die Sätze erst vor Kurzem im Rahmen eines Sparpakets der Justiz deutlich gesenkt worden seien.
Aber etwa auch die Kosten für psychologische Betreuung – einer solchen mussten sich einige Angeklagte unter dem Eindruck des monströs wirkenden Prozesses unterziehen – wolle er in den nächsten Monaten von der Finanzprokuratur einfordern, so Traxler.
Die freigesprochenen Aktivisten haben zudem laut Strafprozessordnung Anspruch auf einen Beitrag zu ihren Verteidigerkosten. In Verfahren vor dem Einzelrichter eines Landesgerichts darf dieser Kostenersatz allerdings 1250 Euro nicht übersteigen. Und: Der Tarifsatz für die anwaltliche Vertretung in einem Einzelrichterverfahren beträgt 575 Euro – pro im Gerichtssaal verbrachter Stunde, zusätzliche Spesen wie Kopierkosten noch gar nicht eingerechnet.