Datenbank: Die Versicherung weiß alles

Datenbank Versicherung weiss alles
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Alle Versicherungsfälle in Österreich werden im Zentralen Informationssystem des Versicherungsverbandes gespeichert. Die Datenbank gibt tiefe Einblicke in das Leben der Österreicher.

Vielleicht wäre Markus K. (Name geändert) irgendwann tatsächlich ein Versicherungsfall geworden. Vielleicht wäre irgendwann aus den Symptomen tatsächlich ein chronisches Leiden geworden, vielleicht wäre er sogar daran gestorben. Bisher ist er es nicht. Der „Allgemeinversicherung“ (Name geändert) kann es freilich egal sein: Sie hat seinen Antrag auf eine Lebensversicherung abgelehnt, weil sie von seinen Symptomen wusste. Nicht von K., sondern mit Hilfe einer zentralen Datenbank mit Details über Millionen von Österreichern.

Die Sorge, dass mit der geplanten Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) sensible Daten an die Versicherungsunternehmen gehen, mag berechtigt sein – ist aber etwas überholt. Denn schon jetzt haben die österreichischen Versicherungen Zugriff auf viele Daten sämtlicher Kunden: Ob jemand einen Autounfall hatte, in sein Haus eingebrochen oder sein Fahrrad gestohlen wurde. Aber auch, ob jemand ein Risiko für eine Kranken- oder Lebensversicherung ist.


„Kampf gegen Betrug“. Der Quell alles Wissens nennt sich „Zentrales Informationssystem des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs“ (ZIS) – eine Datenbank, auf die alle Versicherungen Zugriff haben. Jeder, der eine Versicherung abschließt oder um eine ansucht, erlaubt im Kleingedruckten die Speicherung seiner persönlichen Daten im ZIS. Und nicht nur dieser: Der Antragsteller „stimmt ausdrücklich zu, dass Versicherungsfalldaten zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung“ usw. in das ZIS kommen, heißt es beispielsweise in den Bedingungen eines Versicherungsunternehmens. Damit sind alle Versicherungsfälle erfasst: Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasserschaden.

Als Begründung für die Datenbank nennt der Versicherungsverband Österreichs (VVO) den Kampf gegen Versicherungsbetrug. „Wenn bei jemandem in die Wohnung eingebrochen wird, kann das durch mehrere Versicherungen bei verschiedenen Versicherern gedeckt sein. Mit dem ZIS stellen wir sicher, dass der Schaden nur ein Mal abgerechnet und ersetzt wird“, erklärt ein Rechtsexperte des VVO, der nicht namentlich zitiert werden will. Ähnliches gelte bei Fahrraddiebstählen oder Autoschäden: „Wenn jemand immer wieder den gleichen Schaden hat, gibt es eine Warnung.“

Die Versicherung kann sich mit Hilfe des ZIS auch ein Bild eines Antragstellers machen und eine Risikoeinschätzung vornehmen: Hat er viele Schäden, nimmt er viele Leistungen in Anspruch, oder wird er billig kommen? Der Antragsteller erfährt nicht davon, dass seine Vergangenheit abgefragt oder Informationen über ihn Eingang in die Risikoliste finden.

Nur eine Art von Versicherungsfällen ist laut Versicherungsverband nicht im ZIS: all jene, die die Gesundheit betreffen. Weder diese Daten noch Details aus einem Antrag auf Kranken- oder Lebensversicherung würden im Informationssystem gespeichert, versichert Ulrike Braumüller, Geschäftsführerin des Bereichs Personenversicherung beim VVO.

Was sehr wohl aufscheint ist ein Hinweis, ob ein Antrag des Betroffenen auf eine Kranken- oder Lebensversicherung schon einmal abgelehnt wurde. Damit wolle man ein „Versicherungs-Shopping“ verhindern: Dass also jemand, der von einer Versicherung wegen einer bestehenden Krankheit abgelehnt wurde, im nächsten Fragebogen bei der nächsten Versicherung nicht mehr ganz so ehrlich ist und diese Krankheit verschweigt. Deswegen sei im ZIS sehr generell vermerkt, dass jemand von einer Versicherung bereits abgelehnt wurde. Nicht aber, warum.

Das „Warum“ kann man aber recht einfach herausfinden, wie das eingangs erwähnte Beispiel zeigt. Es bezieht sich auf einen mehrere Jahre zurückliegenden Fall. Ein Prüfer sah im ZIS beim Antragsteller den Warnhinweis, rief die andere Versicherung an, die den Antragsteller abgelehnt hatte, und fragte dort nach dem medizinischen Grund. Der wurde ihm bereitwillig genannt.


Wenig Einblicke in Praxis. „Es war ein Fehlverhalten zweier Mitarbeiter“, erklärt der Rechtsexperte des VVO. „Ein Ausnahmefall.“ Die Datenschutzkommission, die sich damit befasste, wollte das in einem Verfahren nicht glauben: „Was das Vorbringen der Beschwerdegegnerin betrifft, der Vorgang einer Datenübermittlung von ärztlichen Diagnosen an Dritte sei weder üblich noch nachvollziehbar, ist Folgendes zu sagen: Dass solche Übermittlungen in Ergänzung zu Auskünften aus dem ZIS unüblich seien, ist nicht glaubwürdig.“

„Was im Alltag wirklich passiert, wissen wir nicht“, gibt Eva Souhrada-Kirchmayer, Geschäftsführerin der Datenschutzkommission, zu. Zwar habe man das ZIS überprüft und festgestellt, dass tatsächlich keine Gesundheitsdetails gespeichert sind. „Aber die kann man durch einen Anruf bei einer anderen Versicherung bekommen, wie die Vergangenheit gezeigt hat.“

Selbst den können sich die Versicherungen künftig sparen, wenn die Befürchtungen der Datenschützer Realität werden: Die betreffen einerseits die Elektronischen Gesundheitsakte, andererseits eine geplante Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz.

Mit der ELGA könnte die Überprüfung der Krankengeschichte von Antragstellern zur Routine werden, meint Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer. „Jeder, der eine Lebensversicherung abschließt, gibt sein Einverständnis, dass sein Hausarzt der Versicherung alle Daten offenlegt.“ Bisher machten die Versicherungen davon wegen des bürokratischen Aufwands nur selten Gebrauch. Mit der ELGA würde diese Überprüfung stark vereinfacht werden.


ÖVP und SPÖ blockieren sich. Auch die Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz gibt Datenschützern Anlass zur Sorge. Ziel des Entwurfs ist eine Vereinheitlichung der je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen, welche Daten eine Privatversicherung zur Abrechnung von Leistungen von einem Krankenhaus oder einem Arzt erhält.

Mit der Novelle schieße das Ressort weit übers Ziel hinaus: „Private Krankenversicherer könnten künftig mehr sensible Gesundheitsdaten erhalten“, warnt Zimmer. Zudem könnten Versicherer Patientenangaben über Symptome nachfragen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Verbraucher bei Vertragsabschluss wichtige Krankheiten verschwiegen hat.

Einzige, wenn auch größte Hürde auf dem Weg zum gläsernen Patienten ist derzeit die Koalition selbst: Die Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz wird von der SPÖ „dezidiert“ abgelehnt. Gegen die ELGA gibt es wiederum heftigen Widerstand der ÖVP.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2011)

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