Das Justizressort wird sich in Sachen „Kampusch“ demnächst selber beurteilen.
Meinung
In Innsbruck läuft also ein Amtsmissbrauchsverfahren gegen fünf Staatsanwälte. Vorwurf: Vernachlässigung polizeilicher Ermittlungsschritte. Die Staatsanwälte sollen in Sachen Kampusch, milde gesagt, schlampig ans Werk gegangen sein und das Verfahren zu früh eingestellt haben. Alle fünf weisen dies scharf zurück.
Eine Innsbrucker Staatsanwältin (mit der räumlichen Distanz zum möglichen „Tatort“ Wien will die Justiz den Anschein der Befangenheit möglichst klein halten) wurde beauftragt, ihre Berufskollegen unter die Lupe zu nehmen. Sie tat das einzig richtige – und beantragte gerichtliche Ermittlungen. Nur: Wenn diese beendet sind, wandert der Fall wieder an die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft. Diese muss dann ihr „Vorhaben“ dem Justizressort melden. Und dann entscheidet man dort, ob die beschuldigten Staatsanwälte bei den Kampusch-Ermittlungen alles richtig gemacht haben.
Bloß: Als die fünf Herren seinerzeit das Kampusch-Verfahren einstellen wollten, berichteten sie dieses „Vorhaben“ dem – erraten! – Justizressort. Dieses hatte damals keine Einwände. Bald also wird das Ressort zum zweiten Mal das Verhalten „seiner“ Ankläger zu beurteilen haben. Große Überraschungen dürften daher ausbleiben.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2011)