Protestanten: Sterbehilfe in Ausnahmefällen

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Laut evangelischen Kirchen kann ein Therapieabbruch sogar ethisch geboten sein. Zum Thema aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid wird dabei eine klare Ablehnung konstatiert.

Wien/Apa/Uw. Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (Geke) hat am Donnerstag ein Dossier zu Sterben und Sterbehilfe vorgestellt. An sich variieren die Positionen der Kirchen von Land zu Land, erklärt der Theologe Ulrich Körtner, der im Geke-Fachkreis Ethik für das Thema zuständig ist. Die Broschüre, die im Mai auf Englisch erschien, diene als „Diskussionsgrundlage“, so Bischof Michael Bünker.

Zum Thema aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid wird dabei eine klare Ablehnung konstatiert. Allerdings schließt man seelsorgerische Begleitung in solchen Fällen nicht aus. Was den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen betrifft, hält man fest, dass dieser unter Umständen sogar ethisch geboten sein kann.

„Nicht zu Weiterleben zwingen“

Ärzte würden in Österreich aus Unsicherheit die rechtlichen Möglichkeiten derzeit nicht ausschöpfen, sagt Körtner. Unter Umständen könne ratsam sein, die Versorgung eines Sterbenden mit Flüssigkeit abzubrechen, weil diese nur mehr schmerzhafte Komplikationen verursache. Auch ein Abbruch der Sondenernährung sei fallweise zulässig – hier unterscheide man sich, so Körtner, von der katholischen Kirche. Prinzipiell sei man für die Stärkung der Selbstbestimmung des Patienten und Verbesserung der Sozialpolitik (Stichwort Kostendruck) und gegen eine „christliche Überhöhung des Leidens“. Man dürfe „die Menschen nicht paternalistisch zum Weiterleben zwingen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2011)

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