Verurteilt: Österreich diskriminiert Frauen bei Pension

Pension, Pensionisten, Alter Foto: Clemens Fabry
Pension, Pensionisten, Alter Foto: Clemens Fabry(c) (Fabry Clemens)
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Der Staat Österreich ist vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Der Grund: Eine Österreicherin wurde die Pension zwar erhöht, die Erhöhung lag aber unter der Mindestpensionshöhe.

Österreich ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer Pensionsangelegenheit verurteilt worden. Konkret geht es um die Erhöhung einer Pension aus dem Jahr 2008, die unter der Mindestpensionshöhe liegt. Die betroffene Österreicherin klagte die Republik, da sie nur eine Pensionsanhebung von 374,42 Euro nach dem dafür festgelegten Anpassungsfaktor erhielt. Tatsächlich wäre aber eine Erhöhung um einen Pauschalbetrag auf 389,16 Euro vorgesehen gewesen - das ist die übliche Summe bei Pensionen von über 746,99 Euro.

Diese Benachteiligung könne weder mit dem früheren Pensionsanfallsalter erwerbstätiger Frauen gerechtfertigt werden noch mit der bei ihnen längeren Bezugsdauer der Pension, heißt es in dem Urteil der EU-Richter. Auch keine Milderung für den entstandenen Verlust sei, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz für das Jahr 2008 überproportional erhöht wurde.

Frau ist "Errungenschaft der Kultur"

"Die EU-Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen sei so auszulegen, dass ein System der jährlichen Pensionsanpassung unter das EU-Diskriminierungsverbot falle, stellte das Gericht fest. Das zuständige österreichische Gericht wäre berechtigt anzunehmen, "dass diese Bestimmung einer nationalen Regelung entgegensteht, die dazu führt, dass ein erheblich höherer Prozentsatz weiblicher als männlicher Pensionsbezieher von einer außerordentlichen Pensionserhöhung ausgeschlossen wird".

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Erkenntnis vom 24. September 2009 insgesamt 143 ähnliche Anträge österreichischer Gerichte in dieser Causa abgewiesen. Der EuGH-Generalanwalt hatte in seiner Schlusserklärung betont, dass "die Gleichberechtigung der Frau in persönlicher, gesellschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu den zentralen Errungenschaften der europäischen Kultur gehört. Sie ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung, die zur Zeit der Aufklärung mit der Lehre der Menschenrechte begann und im vergangenen Jahrhundert dank dem Einsatz zahlreicher Frauen für Freiheit und Selbstbestimmung einen Durchbruch erzielen konnte."

(APA/Red.)

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