Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Fälschungsvorsatz erkennen. Der Linguist hat dem Erstangeklagten Martin Balluch Bekennerschreiben zugeordnet, die nachweislich von anderen Personen stammten.
Der Sprachgutachter Wolfgang Schweiger kommt nicht vor Gericht. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, hatte nach den Freisprüchen im Tierschützerprozess im vergangenen Mai Anzeige gegen den Experten erstattet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun die Ermittlungen eingestellt, weil "kein Fälschungsvorsatz" erkennbar gewesen sei, berichtet "derStandard.at".
Balluch hatte dem Linguisten vorgeworfen, ein falsches Gutachten erstellt zu haben: Schweiger hatte Balluch zahlreiche Texte (Leserbriefe, Bekennerschreiben, Artikel) "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zugeordnet, die - wie sich später herausstellte - nachweislich von anderen Personen geschrieben worden waren. Strafbar wäre das nur gewesen, wenn der Sachverständige an die von ihm aufgestellten Behauptungen selbst nicht geglaubt und wissentlich einen falschen Befund erstellt hätte, zitierte "derStandard.at" aus der Stellungnahme der Anklagebehörde. Bei der Expertise handle es sich um "keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil", weshalb die "subjektive Sicht" des Linguisten maßgeblich sei.
Laut Standard kündigte Balluchs Anwalt Stefan Traxler einen Fortführungsantrag an. Traxler war am Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
(APA)