CSI Hypo droht der nächste Flop

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Problembank. Die Hypo Alpe Adria will von früheren Vorständen Geld zurück. Doch gleich am ersten Prozesstag im Wiener Handelsgericht äußert der Richter Oliver Götsch Bedenken über die "Schlüssigkeit der Klage".

Wien. Am Dienstag hat im Wiener Handelsgericht der nächste große Prozess in der Hypo-Causa begonnen. Gleich zum Auftakt ließ Richter Oliver Götsch mit einer interessanten Äußerung aufhorchen. Er erklärte, dass er „Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage“ habe. Damit droht der vom früheren Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) eingesetzten Ermittlertruppe CSI Hypo die nächste juristische Niederlage. „Es ist bemerkenswert, dass der Richter gleich am ersten Tag in dieser Deutlichkeit seine Bedenken äußert“, sagt Anwalt Norbert Wess, der den früheren Hypo-Vorstand Günter Striedinger vertritt. Neben Striedinger hat die Hypo auch den früheren Bankchef Wolfgang Kulterer, den Steuerberater Hermann Gabriel, Anwalt Gerhard Kucher sowie Holdinggesellschaften und Stiftungen auf Schadenersatz geklagt. Die Bank fordert von ihnen 48 Mio. Euro. In der Auseinandersetzung geht es um eine umstrittene Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2004.

Verjährungsfrist abgelaufen?

Bis Juli will der Richter nun entscheiden, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Die Anwälte der zwölf Beklagten bestreiten dies. Sie argumentieren, dass die Hypo in der Klage nicht angeben konnte, welchen Schaden die einzelnen Personen und Stiftungen konkret verursacht haben.

Stattdessen fordert die Bank von den zwölf Beklagten pauschal 48 Mio. Euro. „Und selbst wenn die Klage zulässig ist, gibt es noch die Verjährung zu klären“, verlangt Anwalt Wess. Denn die Kapitalerhöhung wurde 2004 durchgeführt. Trotzdem brachte die Bank erst im vergangenen Sommer die Klagsschrift ein. Damit ist die dreijährige Verjährungsfrist längst abgelaufen. „Wenn die Hypo der Ansicht ist, dass die Kapitalerhöhung nicht zulässig war, warum hat sie dann so lange mit der Klage zugewartet“, fragten sich die Anwälte der Gegenseite.

„Ich bin überzeugt, dass sich auch in diesem Verfahren herausstellen wird, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“, betont Anwalt Ferdinand Lanker, der den früheren Hypo-Chef Wolfgang Kulterer vertritt. Kulterer wurde im Sommer 2010 verhaftet und vorübergehend in Untersuchungshaft genommen. Im März 2011 wurde er im Strafverfahren, bei dem es um zwei kleinere Kreditgeschäfte im Volumen von zwei Mio. Euro ging, in erster Instanz freigesprochen. Kulterer steht nun eine Haftentschädigung zu. Das Urteil war für die CSI Hypo die erste Niederlage. Die Ermittler argumentierten, dass sie Kulterer zunächst wegen dieser Kredite angezeigt haben, weil diese am besten dokumentiert seien und hier die Sachlage eindeutig sei. Doch das Gericht kam zu einem anderen Beschluss.

Nach der gestrigen Bemerkung, dass es auch bei der Klage wegen der Vorzugsaktien „Bedenken“ gibt, wachsen die Zweifel an der Tätigkeit der „CSI Hypo“. Kurz nach der Verstaatlichung der Hypo setzte die Regierung Ende 2009 nach dem Vorbild von TV-Krimiserien zwei Ermittlertruppen ein: Die damalige Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) initiierte die „Soko Hypo“, Ex-Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) gründete die 100Mann starke „CSI Hypo“. Aber statt zu kooperieren, standen sich beide Organisationen zunächst im Weg. Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist nicht billig. Allein die CSI Hypo kostete bislang 18,4 Mio. Euro. Dafür muss der Staat aufkommen.

Hohe Anwaltstarife

Auch der am Dienstag begonnene Prozess um die Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2004 verschlingt Anwalts- und Gerichtskosten in Millionenhöhe. Allein bei der Einbringung der Klage wurden Gerichtsgebühren von 867.000 Euro fällig. Wegen des hohen Streitwerts steigen auch die Anwaltstarife. Weist der Richter die Klage tatsächlich ab, kommt der Steuerzahler zum Handkuss.

Streit um CSI Hypo

Über die Sinnhaftigkeit der CSI Hypo gibt es Unstimmigkeiten. Hypo-Aufsichtsratspräsident Johannes Ditz sprach sich dafür aus, die Arbeit zügig zu beenden. Davon will die im Finanzministerium ansässige Finanzprokuratur als Eigentümervertreter nichts wissen. Kritik gibt es auch an Hypo-Chef Gottwald Kranebitter. Denn die Bank ließ sich beim am Dienstag begonnenen Zivilprozess von einer Kanzlei vertreten, bei der sein Bruder als Partner firmiert.

Kranebitter sagte dazu der „Kleinen Zeitung“: „Die Auswahl trifft nicht der CEO, sondern erfolgt nach Richtlinien, um die beste Kanzlei zu beauftragen. Mein Bruder arbeitet nicht an den Fällen und ist an den Hypo-Causen auch wirtschaftlich nicht beteiligt.“

Auf einen Blick

Am Dienstag startete der Zivilprozess der Hypo Alpe Adria gegen ehemalige Manager der Bank. Es geht um einen Streitwert von 48Mio. Euro. Richter Oliver Götsch sagte gleich zu Beginn, dass er „Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage“ habe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2012)

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