Ein 25-jähriger Nigerianer wollte zu Weihnachten 2009 ein US-Passagierflugzeug mit 289 Menschen an Bord in die Luft sprengen. Die Zündung schlug fehl. Abdulmutallab sei „stolz, im Namen Gottes zu töten“.
Detroit/Ag. Fünfmal rief Umar Farouk Abdulmutallab während der Urteilsverkündung aus: „Allahu akbar“ – „Gott is groß.“ Das Urteil des Bundesgerichts in Detroit: lebenslange Haft. Der 25-jährige Nigerianer musste sich für seinen versuchten Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug zu Weihnachten 2009 verantworten. Das Gericht begründete das Urteil mit der großen Gefahr, dass Abdulmutallab erneut einen Terrorangriff verüben könnte. Vor der Verkündung des Strafmaßes sagte Abdulmutallab, er sei „stolz, im Namen Gottes zu töten“.
Am 25. Dezember 2009 hatte er in seiner Unterhose eine Bombe an Bord einer mit 289 Menschen besetzten Maschine mit Kurs von Detroit nach Amsterdam geschmuggelt. Die Zündung schlug aber fehl, Abdulmutallabs Hose ging in Flammen auf, Passagiere konnten ihn überwältigen.
Der Nigerianer stand mit Anwar al-Aulaqi in Kontakt, einem Kopf des Terrornetzwerks al-Qaida. Al-Aulaqi wurde im September bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet.
„Bin Laden noch am Leben“
Im Oktober hatte Abdulmutallab beim Auftakt der Verhandlung auf schuldig plädiert, seine Tat aber als Rache für die Tötung von Muslimen durch die USA gerechtfertigt. Am Donnerstag erklärte der junge Mann im Gerichtssaal erneut, er habe das Werk Gottes gegen die „Unterdrücker“ ausführen wollen. Außerdem beharrte Abdulmutallab darauf, dass al-Aulaqi und der im Mai getötete al-Qaida-Chef Osama bin Laden noch am Leben seien.
Der in ein weites weißes T-Shirt gekleidete Nigerianer zeigte keine Regung, als Richterin Nancy Edmunds die Höchststrafe von viermal lebenslänglich plus weiteren 50 Jahren Haft gegen ihn verhängte. „Der Angeklagte hat erklärt und es ist eindeutig, dass er eine enorme Motivation hat, eine weitere Terrorattacke zu verüben“, sagte Edmunds.
Nach Abdulmutallabs Anschlag wurden Körper-Scanner auf Flughäfen eingerichtet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2012)