Langjährige Haftstrafen für deutsche Rechtsextreme

Im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Tag der Urteilsverkündung im Freital-Prozess
Im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Tag der Urteilsverkündung im Freital-Prozessimago/epd
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Acht Angeklagte der sogenannten "Freital-Gruppe" wurden in Dresden wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Anschlägen zu bis zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Wegen Sprengstoffanschlägen auf Asylantenheime und politische Gegner in Sachsen sind acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Freital" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach nach einjähriger Prozessdauer am Mittwoch sämtliche Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig und verhängte Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren.

Gegen zehn weitere Beschuldigte der Gruppierung, die ihren Namen von der an Dresden grenzenden Stadt Freital ableitet, wird noch ermittelt.

Die 20 bis 40 Jahre alten Angeklagten seien "mit zunehmender Brutalität" vorgegangen, sagte der vorsitzende Richter, Thomas Fresemann. Sie hätten aus einer fremdenfeindlichen Gesinnung heraus gehandelt. Die politische Einstellung der Angeklagten reiche "von Mitläufern bis zu einer ausgeprägten rechtsextremistisch-nationalsozialistischen Haltung", sagte Fresemann in seiner Urteilsbegründung.

Die Angeklagten hätten sich auch "organisiert und konspirativ verabredet". Dabei hätten sie Kontakt zu anderen gewaltbereiten Gruppierungen gesucht, etwa zur Neonazigruppe "Freie Kameradschaft Dresden".

Die höchsten Freiheitsstrafen erhielten die Hauptangeklagten Timo S. und Patrick F. mit zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren. Bei S. floss zudem eine Vorverurteilung mit ins Strafmaß ein. Sämtliche Angeklagten wurden unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Damit blieb das Gericht nur wenig unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die für die acht Angeklagten zwischen fünf und elf Jahren Haft verlangt hatte.

Fünf Anschläge auf Migrantenunterkünfte und Linke

Der Vorsitzende Richter schilderte, wie sich die sieben Männer und eine Frau im Sommer 2015 mit weiteren Gleichgesinnten zusammenschlossen, um Anschläge mit Sprengsätzen, Steinen und illegaler Pyrotechnik zu begehen. Sie verübten laut Gericht noch im selben Jahr fünf Anschläge, nämlich auf das Auto eines Linken-Stadtrats aus Freital, der sich für Flüchtlinge einsetzte, ein Parteibüro der Linkspartei, auf zwei Flüchtlingsunterkünfte und ein linksalternatives Wohnprojekt.

Die Angeklagten hätten den Tod von Menschen in Kauf genommen, so der Richter. Bei den Anschlägen hatte es zwei Verletzte gegeben. Nur "aufgrund glücklicher Umstände" sei nicht mehr passiert, hieß es. S. und F. waren schon Ende 2015 verhaftet worden. Die anderen wurden im April 2016 festgenommen.

(dpa)

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