Deutsche Minderheit: Polen macht Ortstafeln zweisprachig

Keine Passkontrollen, aber zweisprachig
Keine Passkontrollen, aber zweisprachig(c) AP (Michael Sohn)
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Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg werden Ortsnamen in der Sprache der deutschen Minderheit angegeben. Gleichzeitig fordert die kleine Regierungspartei PSL eine Änderung der deutschen Verfassung.

In Polen sollen in diesem Sommer erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Regionen mit deutscher Minderheit zweisprachige Ortsschilder aufgestellt werden. Als erste Gemeinde werde Radlow (Bischdorf) nordöstlich von Oppeln (Opole) neben polnischen auch deutsche Ortsnamen an öffentlichen Plätzen wie etwa an Bahnhöfen einführen, sagte am Mittwoch der Vertreter der deutschen Minderheit im polnischen Parlament, Ryszard Galla.

Gleichzeitig fordert die mitregierende Bauernpartei PSL, dass Deutschland einen Artikel aus der Verfassung streicht, dass sich die Staatsbürgerschaft nach den Grenzen von 1937 richtet.

Zweisprachigkeit soll "verbinden"

Rund die Hälfte der Gemeindeeinwohner bekennen sich dort zu deutschen Wurzeln. Das sei ein "großer Schritt nach vorn" bei der Verwirklichung der Minderheitenrechte, betonte Galla. Nach seinen Worten bemühten sich die regionalen Behörden auch um die Akzeptanz durch die polnische Mehrheit, weil zweisprachige Schilder beide Nationen "nicht trennen, sondern verbinden" sollten. Lange Zeit galt dieses Thema wegen der schwierigen deutsch-polnischen Vergangenheit als äußerst brisant.

Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit weißrussischer, litauischer und kaschubischer Minderheit.

Staatsbürgerschaft richtet sich nach 1937

Die Minderheitenthematik beschäftigt auch die in Polen mitregierende Polnische Bauernpartei (PSL): Sie will Deutschland dazu bewegen, den Artikel 116 des Grundgesetzes zu streichen, sagte der Vorsitzende der PSL-Fraktion im Parlament (Sejm) Stanislaw Zelichowski am Mittwoch in Warschau. Nach Ansicht der PSL stört der Verfassungsartikel die deutsch-polnischen Beziehungen, weil er die deutsche Staatsbürgerschaft an die Vorkriegsgrenzen von 1937 binde.

Nach Artikel 116 Grundgesetz ist Deutscher, "wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Deutschlands Reaktion auf den Vorstoß der PSL werde ein "Test" sein, ob Berlin diese "Fiktion" aufrechterhalten wolle oder endlich auf sie verzichte, erklärte Zelichowski. Günstige Gelegenheit biete hierfür die notwendige Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Übernahme des EU-Reformvertrages durch Deutschland.

Der PSL-Politiker rechnet mit der Unterstützung aller im Parlament vertretenen Parteien. Die PSL ist seit vergangenem Herbst Junior-Partner der Bürgerplattform (PO) in der Koalitionsregierung von Donald Tusk. Sie beruft sich bei ihrem Vorstoß auf den polnischen Völkerrechtlers Jan Barcz, nach dessen Ansicht Artikel 116 Grundgesetz den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 verletzt.

(Ag./Red.)

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