Hypo: Eine trickreiche Auftragsvergabe

Finanzminister Spindelegger beauftragte jedes Kommissionsmitglied einzeln und umschiffte so eine Ausschreibung.

Wien.Die Kommission unter dem Vorsitz von Irmgard Griss, der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), die im Auftrag des Finanzministers die Vorgänge rund um die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria untersuchen soll, steckt bereits mitten in der Arbeit. So sollen schon zahlreiche Auskunftspersonen wie die früheren Finanzminister Josef Pröll und Maria Fekter befragt worden sein. Für die Neos ist aber immer noch die Frage offen, ob die Kommission ordnungsgemäß bestellt wurde. Der Abgeordnete Nikolaus Scherak stellte die Anfrage, ob die Auftragsvergabe nicht hätte ausgeschrieben werden müssen.

Die Antwort von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) liegt jetzt vor, und sie zeigt, dass die Vorgaben des Vergabegesetzes geschickt umgangen wurden: Ausgeschrieben werden muss, wenn der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert von 100.000 Euro überschreitet. Es ist wohl davon auszugehen, dass die von der früheren OGH-Präsidentin Griss geleitete Kommission mehr kosten wird. Die Vorsitzende arbeitet zwar ehrenamtlich, die vier von ihr ausgesuchten Mitglieder erhalten aber eine Honorierung.

Spindelegger antwortet, dass nicht die Kommission als Ganzes beauftragt wurde: Da sämtliche Mitglieder der Hypo-Untersuchungskommission unterschiedlichen Fachrichtungen angehören und mit der Beauftragung das Ziel verfolgt wurde, den Sachverhalt aus unterschiedlichsten Disziplinen zu untersuchen, handle es sich „um voneinander getrennte Vorhaben“.


450 Euro Stundensatz. Das heißt, eine Ausschreibung hätte es nach Auffassung des Finanzministers erst geben müssen, wenn ein einzelnes Mitglied mehr als 100.000 Euro verdient. Griss selbst hat schon angekündigt, die Untersuchung werde in Summe nicht mehr als 500.000 Euro kosten.

Die vier Experten werden mit einem Stundensatz von je 450 Euro brutto entlohnt. Bei 222 Arbeitsstunden ist die Marke von 100.000 Euro erreicht. Das sollte mit dem Studium des Aktenmaterials, der Zeugenbefragungen und dem Erstellen eines Abschlussberichts wohl der Fall sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2014)

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