Bayern: Homosexuelle dürfen auf Standesamt heiraten

(c) EPA (Paul Mcerlane)
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Die FDP brachte ein Gesetz auf den Weg, wonach Schwule und Lesben künftig nicht nur beim Notar, sondern auch auf dem Standesamt heiraten dürfen. Die FDP befindet sich seit kurzem in der bayerischen Regierung.

Schwule und Lesben dürfen in Bayern künftig auch auf dem Standesamt den Bund fürs Leben schließen und nicht nur beim Notar. Das bayerische Kabinett brachte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg. Die FDP hatte sich mit dieser Forderung in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU durchgesetzt.

Der FDP-Rechtspolitiker Andreas Fischer sprach nach dem Kabinettsbeschluss von einer "überfälligen Nachbesserung" und einem "Zeichen der Toleranz". Damit habe für gleichgeschlechtliche Paare die "Diskriminierung, nicht auf dem Standesamt heiraten zu können", ein Ende. "Der heutige Tag bringt Bayern ein weiteres Stück gesellschaftlicher Normalität", sagte Fischer laut Mitteilung.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) verwies allerdings darauf, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften weiterhin auch vor Notaren geschlossen werden können. "Denn die Mitwirkung eines Notars hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der zeitlichen und örtlichen Flexibilität oder bei schwierigen Vermögensverhältnissen hervorragend bewährt", sagte Merk nach Angaben der Staatskanzlei.

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