Zentralratspräsident darf AfD-Politiker Holocaustleugner nennen

AfD-Politiker Gedeon muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen.
AfD-Politiker Gedeon muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen.APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Wolfgang Gedeon scheitert mit seiner Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Zentralratspräsident der Juden in Deutschland, Josef Schuster.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, darf den AfD-Politiker Wolfgang Gedeon als Holocaustleugner bezeichnen. In einem am Dienstag verkündeten Urteil bewertete das Landgericht Berlin dies als zulässige Meinungsäußerung.

Schuster erklärte: "In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr."

Der Zentralratspräsident hatte Gedeon im Zusammenhang mit den Antisemitismusvorwürfen gegen den AfD-Politiker und baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Anfang 2017 als Holocaustleugner bezeichnet. Gedeon bestreitet, den Massenmord an den Juden geleugnet zu haben, und klagte deshalb gegen Schuster.

Kein fest definierter Begriff

In seinem Urteil stellte das Berliner Landgericht fest, dass Gedeon einzelne Aspekte des Holocausts wie die Opferzahlen oder die Einstufung der Judenvernichtung als Menschheitsverbrechen in Abgrenzung zu Kriegsverbrechen infrage gestellt habe. Nach Ansicht des Landgerichts sei der Begriff Holocaustleugner kein fest definierter Begriff. Das Schuster das Infragestellen einzelner Aspekte der Judenvernichtung als Holocaustleugnung bewerte, sei dadurch mit der Meinungsfreiheit geschützt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gedeon kündigte an, die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten und dann über eine Berufung zu entscheiden. Die Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten im Sommer 2016 zur Spaltung der AfD-Landtagsfraktion geführt. Der 70-Jährige ist seither fraktionsloser Abgeordneter - er wurde aber nicht aus der AfD ausgeschlossen.

(APA/AFP)

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