BVT-Causa: Als sich die Geheimdienste von Österreich abwandten

 Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) APA/HERBERT NEUBAUER
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Geheimdienste legen den Austausch mit Österreich auf Eis – ein Sicherheitsrisiko für das Land.

Wien. Die Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zieht nun auch internationale Kreise.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will vom BVT wissen, ob auch deutsche Geheimdienstdaten im Zuge der BVT-Razzia mitgenommen wurden. „Eine Antwort des BVT steht noch aus“, hieß es am Mittwoch aus dem deutschen Innenministerium. Geheimdienstinformationen dürften nur weitergegeben werden, wenn der Urheber der Daten dieser Weitergabe zustimme. Das sei nicht passiert. Sollten im Zuge der Razzia Informationen des BfV abgeflossen sein, wolle man weitere Kooperationen mit Österreich prüfen.

Österreich ist derzeit isoliert – zumindest was die Kooperation mit anderen Geheimdiensten betrifft. Denn dass Geheimdaten aus welchen Gründen auch immer bei einer Staatsanwaltschaft landen – oder publik werden, ist ein geheimdienstlicher Affront. Das BVT ist aber massiv auf Datenaustausch mit anderen Diensten angewiesen – denn das BVT als Polizeibehörde selbst darf erst aktiv werden, wenn ein Verdacht oder eine Anzeige vorliegt.

Präventive Arbeit – wie etwa die Beobachtung der Islamistenszene – ist großteils nicht Aufgabe des BVT. Österreich hat aber seit den Terroranschlägen in Paris, London und Nizza erhöhten Informationsbedarf – Kooperation ist wichtig, weil die Terrornetzwerke auch international agieren. Viele Informationen, die das BVT selbst nicht erheben konnte, wurden bisher zugeliefert.

Die EU-Ratspräsidentschaft

Wenn ausländische Nachrichtendienste nun nicht mehr mit Österreich arbeiten wollen und das Land vom Informationsfluss abgeschnitten wird, ist das ein veritables Sicherheitsrisiko. Auch ob die derzeit großteils führungslose Behörde in Hinblick auf die EU-Ratspräsidentschaft funktionsfähig ist, bleibt fraglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2018)

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