Deutscher Haftbefehl gegen syrischen Geheimdienst-Chef

Sieben Jahre Krieg in Syrien
Sieben Jahre Krieg in SyrienREUTERS (ALAA AL-FAQIR)
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General Jamil Hassan, Chef des Luftwaffengeheimdienstes und Berater Präsident Assads, soll wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Grundlage sind Fotografien aus Foltergefängnissen und Zeugenaussagen. Der Haftbefehl gilt weltweit.

Der deutsche Generalbundesanwalt Peter Frank hat laut einem Bericht des "Spiegel" einen internationalen Haftbefehl gegen einen engen Vertrauten des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad erlassen. Dabei handle es sich um den Chef des syrischen Luftwaffen-Geheimdienstes, Jamil Hassan, berichtete das Magazin am Freitag unter Berufung auf Angaben aus Sicherheitskreisen.

General Hassan (*1952), dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, werde damit weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Mitglieder des Luftwaffengeheimdienstes sollen zumindest zwischen Frühjahr 2011 und Sommer 2013 hunderte, wenn nicht tausende  Menschen geschlagen, vergewaltigt, gefoltert und ermordet haben. Hassan soll von diesen Taten gewusst und sie gebilligt haben.

Mörderische Geheimdienstler - auch am Golan

Andere syrische Geheimdienste gingen indes nicht minder brutal und mörderisch vor - zu deren Mitarbeitern zählten übrigens auch jene neun Männer, die 2012 vor den Augen österreichischer UN-Soldaten am Golan in einem Auto von Schmugglern bzw. Regierungsgegnern erschossen worden waren. In einem Bericht der Wiener Zeitung "Falter", der das vor kurzem öffentlich aufgedeckt hatten, war den Österreichern zum Vorwurf gemacht worden, dass sie nicht eingegriffen bzw. die Geheimdienstler gewarnt hatten. Eine Untersuchungskommission des Bundesheeres entlastete vor wenigen Tagen die betroffenen Blauhelme: Ihr Mandat hätte ihnen keinerlei Einmischung in die Vorgänge gestattet.

Der Vorstoß der deutschen Behörden indes ist dem Bericht zufolge der weltweit erste Versuch, hochrangige Mitglieder des Assad-Regimes für ihre Untaten gegen die Zivilbevölkerung und Oppositionelle zur Rechenschaft zu ziehen. Dem Ermittlungsverfahren gegen Hassan liegen angeblich Informationen eines syrischen Militärfotografen mit dem Codenamen "Caesar" und weiterer Zeugen zugrunde. Caesar musste im Auftrag des syrischen Regimes Leichen von Gefangenen fotografieren, darunter viele Oppositionelle und Folteropfer. Er floh 2013 aus seiner Heimat  und schmuggelte zehntausende Fotos außer Landes.

Serie von Anzeigen

Im vergangenen Jahr hatten zudem Folteropfer und weitere frühere Inhaftierte in Syrien beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingereicht. Dabei hatte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Antragsteller bei der Ausarbeitung der Anzeigen unterstützt, die sich auch gegen weitere Vertreter syrischer Geheimdienste sowie gegen Angehörige der Militärpolizei richten.

In Deutschland ist es nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip möglich, in Syrien begangene Verbrechen gegen Menschenrechte vor Gericht zu bringen. Die Bundesanwaltschaft wollte sich vorerst nicht äußern.

(AFP/red.)

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