Das Oberlandesgericht in Schleswig Holstein sieht eine Auslieferung des katalanischen Ex-Präsidenten nur wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig, nicht aber wegen Rebellion.
Nächste Runde im Ringen um die juristische Verfolgung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont: Im norddeutschen Schleswig-Holstein hat das Oberlandesgericht am Donnerstag eine Übergabe von Puigdemont an Spanien für zulässig erklärt, aber nicht wegen des Hauptvorwurfes der Rebellion. Damit kann Spanien ihm deswegen nicht den Prozess machen.
Puigdemont kann somit nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder vor Gericht gestellt werden. Beobachter schließen nicht aus, dass die spanische Justiz die Übergabe des Separatistenführers nun nicht mehr betreiben wird. Madrid hatte nämlich seinen ursprünglichen Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont zurückgezogen, nachdem die belgische Justiz eine Übergabe wegen Rebellion abgelehnt hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft, die Puigdemont auch wegen Rebellion nach Madrid überstellen wollte, will nun zügig die Auslieferung bewilligen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 1. Juni auch erneut beantragt, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete dies mit anhaltender Fluchtgefahr. Das OLG entschied dagegen nun, dass der 55-Jährige weiter auf freiem Fuß bleibt. Zur Begründung hieß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.
1,6 Mio. Euro für Unabhängigkeitsreferendum
Hintergrund der seit Monaten laufenden juristischen Auseinandersetzung um den katalanischen Politiker ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Es kam damals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen spanische Polizisten.
Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Sie wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Er bestreitet beide Vorwürfe. Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, "wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen "Rebellion" ausgeschlossen". Puigdemont war Ende März in Schleswig-Holstein festgenommen worden, nachdem er von Dänemark aus eingereist war. Er hatte immer betont, sich der Entscheidung der deutschen Justiz fügen zu wollen.
(APA/AFP/dpa/Reuters)