31-jähriger Islamist plante Bombenanschlag in Deutschland

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Der Tschetschene wurde in Berlin gefasst. Er soll Verbindungen zu einem bereits im April 2017 festgenommenen Islamisten inFrankreich haben.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch einen mutmaßlichen Islamisten festnehmen lassen, der in Deutschland einen Anschlag geplant haben soll. Der 31-jährige Russe wurde in Berlin gefasst, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte.

Er soll Verbindungen zu einem mutmaßlichen Islamisten aus Frankreich gehabt haben, der im April vergangenen Jahres kurz vor der französischen Präsidentschaftswahl in Marseille wegen mutmaßlicher Anschlagspläne festgenommen wurde.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt den 31-jährigen Magomed-Ali C. zusammen mit dem in Frankreich inhaftierten Clément B. eine "schwere staatsgefährdende Gewalttat" vorbereitet zu haben. Die beiden wollten den Ermittlungen zufolge einen Sprengsatz herstellen und diesen in Deutschland zünden, "um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu verletzen". Ort und Zeit seien nicht bekannt.

Die Vorbereitungen seien wegen einer Polizeimaßnahme im Oktober 2016 gestört worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die beiden Männer hätten deshalb beschlossen, sich zu trennen. C. sei in Berlin geblieben, B. nach Frankreich gereist. Er wurde dort am 18. April 2017 in Marseille zusammen mit einem anderen Verdächtigen festgenommen.

Die französischen Sicherheitsbehörden vereitelten damit nach eigenen Angaben einen geplanten Anschlag in Frankreich. Bei den beiden Festgenommenen wurden Sprengstoff, Waffen, Munition und eine Flagge der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" gefunden. Die französischen Ermittlungen hätten schließlich zu dem Verdacht gegen C. geführt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Erhebliche Menge Sprengstoff sichergestellt

Der jetzt in Berlin festgenommene 31-Jährige soll im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin ebenfalls eine erhebliche Menge Sprengstoff vom Typ TATP aufbewahrt haben. Die nunmehr erfolgte Festnahme und Durchsuchung der Wohnung habe auch dazu gedient, den Verbleib des Sprengstoffs aufzuklären, erklärte die Bundesanwaltschaft.

(APA)

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