Merkel zu Chemnitz: Empörung ist keine Entschuldigung

Angela Merkel
Angela MerkelAPA/AFP (ODD ANDERSEN)
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Die Union sieht Verfassungsschutzchef Maaßen nach einer Erklärung entlastet. Auch der deutsche Innenminister Horst Seehofer stellt sich hinter ihn.

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm am Mittwoch im Bundestag zu den Ausschreitungen in Chemnitz nach einem Tötungsdelikt Stellung: Man habe Verständnis für empörte Bürger, aber diese Emotionen könnten keine „Entschuldigung für menschenverachtende Demonstrationen“ sein. Ein Streit darüber, ob es Hetzjagden gab, „hilft uns wirklich nicht weiter“.

Das war auch an Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen gerichtet, der ein bekanntes Video als möglicherweise „nicht authentisch“ bezeichnet hatte. Am Abend war er im Innenausschuss des Bundestags geladen. Die Union sah ihn damit entlastet: Maaßen habe nie behauptet, das Video sei gefälscht worden, verteidigt er sich in einem Bericht. Er gehe aber davon aus, dass es mit der falschen Überschrift „Menschenjagd in Chemnitz“ versehen wurde, „um eine bestimmte Wirkung zu erzielen“. (ib)

Innenminister stellt sich hinter Geheimdienstchef

Auch der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) stellt sich trotz der umstrittenen Aussagen von Maaßen hinter den Verfassungsschutzpräsidenten. Er sehe keinen Grund für Konsequenzen, sagte Seehofer am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags in Berlin.

Seehofer bescheinigte Maaßen demnach, dieser habe differenziert und vollständig überzeugend argumentiert. Seehofer begrüßte die Äußerungen des Geheimdienstchefs und auch, dass er Bedauern über sein umstrittenes Interview in der "Bild"-Zeitung geäußert habe. Die Motivation für das Interview sei nachvollziehbar, aber die Botschaft nicht ideal gelungen, sagte Seehofer nach Teilnehmerangaben weiter. Der Innenminister lobte die Arbeit Maaßens als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Maaßen habe aus seiner Sicht auch menschlich überzeugend vorgetragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2018)

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