Sagen sich die Schweizer vom Völkerrecht los?

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SWITZERLAND-VOTE-RIGHTS-WELFARE-INSURANCE-REFERENDUMAPA/AFP/FABRICE COFFRINI
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Analyse: Am Sonntag stimmt die Schweiz über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Demnach soll das nationale Gesetz künftig Vorrang vor internationalem Recht haben.

Zürich. Es klingt paradox, wenn in der Schweiz, die mit routinemäßiger Gelassenheit viermal im Jahr abstimmt, eine Partei meint, sie müsse die direkte Demokratie mithilfe einer Volksinitiative zur Selbstbestimmung retten. Genau das beabsichtigt die Schweizer Volkspartei (SVP) mit ihrer Selbstbestimmungsinitiative (SBI) „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Am Sonntag wird darüber abgestimmt, ob die Bundesverfassung Vorrang vor dem Völkerrecht haben soll. Demnach wären künftig völkerrechtliche Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung anzupassen, nötigenfalls auch zu kündigen – mit Ausnahme „zwingenden Völkerrechts“ wie etwas des Folterverbots. Und: Nur jene Bundesgesetze und völkerrechtlichen Verträge sollen maßgebend sein, die via Referendum genehmigt wurden. Als Vorteile sehen die Initianten eine höhere Rechtssicherheit und Rechtstransparenz aufgrund klarer Regeln.

Die SVP konnte in den vergangenen Jahren mit brisanten Themen Erfolge an der Urne verbuchen. Der Ausschaffungsinitiative – der Forderung, dass kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssen – haben 2010 52 Prozent der Stimmbürger zugestimmt. Mit der Masseneinwanderungsinitiative 2014 wollte man die unkontrollierte Zuwanderung in Folge der Personenfreizügigkeit begrenzen. Auch hier hat das Volk noch mit knapper Mehrheit Ja gesagt. Erst mit der Durchsetzungsinitiative, die eine 1:1-Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ohne Einzelfallprüfung vorgesehen hatte, schien die SVP den Bogen überspannt zu haben. 58,9 Prozent lehnten 2016 die harte Gangart der SVP ab.

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