Slowenien: Amtsenthebungsklage gegen Premier abgeschmettert

ABD0090_20181205 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Slowenische Ministerpräsident Marjan Sarec am Mittwoch, 05. Dezember 2018, während eines Presse-Statements im Rahmen eines Arbeitsgesprächs in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
ABD0090_20181205 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Slowenische Ministerpräsident Marjan Sarec am Mittwoch, 05. Dezember 2018, während eines Presse-Statements im Rahmen eines Arbeitsgesprächs in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTHGeorg Hochmuth
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Die Opposition hatte Premier Marja Sarec Verfassungsburch vorgeworfen. Es geht um ein vier Jahre altes Urteil über die staatliche Finanzierung von Privatschulen.

In Slowenien ist der Antrag der rechtsgerichteten Opposition auf Einleitung einer Amtsenthebungsklage gegen den slowenischen Premier Marjan Sarec erwartungsgemäß gescheitert. Sarec, dessen Regierung seit vier Monate im Amt ist, war Verfassungsbruch vorgeworfen worden, weil ein vier Jahre altes Urteil des Höchstgerichts über die staatliche Finanzierung von Privatschulen noch nicht umgesetzt wurde.

Die konservative Demokratische Partei (SDS) und nationalistische Slowenische Nationalpartei (SNS), die im Dezember den Antrag eingereicht hatten, blieben mit ihren Vorwürfen alleine. Das Parlament lehnte am Dienstagabend den Vorschlag mit 53 gegen 29 Stimmen ab.

Der Regierungschef kündigte unterdessen an, dass seine Regierung das Urteil nicht ignorieren werde. Entsprechende Gesetzesänderungen werden vorbereitet, die Umsetzung sei mit Beginn des neuen Schuljahres am 1. September geplant, betonte Sarec.

Das Verfassungsgericht hatte Ende 2014 angeordnet, dass der slowenische Staat auch private Volksschulen mit staatlich anerkanntem Lehrplan komplett finanzieren müsse. Das Urteil hätte bereits 2016 umgesetzt werden müssen, doch bisher scheiterten mehrere Versuche zum Beschluss eines entsprechenden Gesetzes. Auch der jüngste Vorstoß der SDS wurde im Dezember im Parlament abgelehnt.

Privatschulen werden derzeit für die Ausübung des öffentlichen Bildungsprogramms zu 85 Prozent aus der Staatskasse mitfinanziert, der Rest wird über Schulgelder aufgebracht. Nach einer Klage von Eltern und Betreiber einer privaten katholischen Schule in Ljubljana urteilte das Verfassungsgericht, dass diese Regelung verfassungswidrig sei.

Knackpunkt katholische Privatschulen

In Slowenien gilt eine strikte Trennung von Kirche und Staat, in öffentlichen Schulen gibt es keinen Religionsunterricht. Die Frage der Finanzierung katholischer Privatschulen ist politisch äußerst umstritten. Die liberalen und linksgerichteten Parteien stehen entsprechenden Vorstößen kritisch gegenüber. Wie die mehrstündige Parlamentsdebatte erneut zeigte, wird es auch für Sarec nicht leicht sein, eine Lösung zu finden.

Der Premier warf SDS und SNS Doppelgesichtigkeit bei ihren Bestrebungen vor: "Ich versuche mir ihre Reaktion vorzustellen, wenn es nicht um eine katholische Schule gehen würde, sondern um eine Schule einer anderer, sagen wir muslimischen Religion. Was dann?", fragte er mit Blick auf deren Anti-Flüchtlings-Richtung.

Sarec hielt der SDS von Ex-Premier Janez Jansa außerdem vor, das Institut der Amtsenthebungsklage für Eigenreklame auszunützen. In der slowenischen Geschichte hatte es bereits drei Vorstöße zur Amtsenthebung gegeben, die allesamt von der SDS angestrengt wurden. Kein Antrag schaffte es zum Höchstgericht, weil die nötige absolute Mehrheit für die Einleitung des Verfahrens im Parlament verfehlt wurde.

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