EU-Bürgerinitiative hebt nicht ab

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Sechs Monate nach dem Start gibt es lediglich zehn Unterschriftenlisten, die Bevölkerung ist nicht informiert, das Online-Sammelsystem hatte einen Fehlstart.

Wien. Es war der erste Schritt zu einer deutlichen Demokratisierung der Europäischen Union: Mit Verspätung trat im vergangenen Februar die im Lissabonvertrag vereinbarte Rechtsbasis für EU-weite Bürgerinitiativen in Kraft. Doch sechs Monate nach dem Start ist die Bilanz ernüchternd: Zehn Unterschriftenlisten haben die Registrierung bisher geschafft. Ihre Themen sind teilweise sinnvoll, teilweise skurril. Weil das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Online-Sammelsystem technisch zu aufwendig und deshalb für private Organisationen zu kostenintensiv ist, können die Unterschriften bisher nicht im Internet abgegeben werden. Dies ist vor allem deshalb ein Nachteil, weil die Unterstützer in mehreren Ländern gleichzeitig gesammelt werden müssen. Kein Initiator der bisher laufenden Bürgerbegehren hat es geschafft, das Online-Sammelsystem zu aktivieren.

In der Bevölkerung mangelt es sechs Monate nach dem Start zwar nicht an positiven Erwartungen, aber an grundlegenden Informationen. 62 Prozent der österreichischen Bevölkerung glauben, dass die Europäische Bürgerinitiative ein „sinnvolles Instrument“ ist, um den Menschen in der EU mehr direkte Mitsprache zu ermöglichen. Das ergab eine Umfrage der Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Allerdings gaben bei einer weiteren Frage 56 Prozent an, dass sie noch nie von dieser Möglichkeit gehört hätten. „Die Bekanntheit lässt zu wünschen übrig“, sagt ÖGfE-Generalsekretär Paul Schmidt im Gespräch mit der „Presse“.

Damit sich die EU-Kommission mit dem Inhalt eines Bürgerbegehrens beschäftigt, ist zumindest eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten Voraussetzung. Derzeit kann europaweit beispielsweise für eine Abschaffung aller Roaminggebühren, gegen Abtreibung, für ein Ende von Tierversuchen oder für das Recht auf Wasser unterschrieben werden. Allerdings eben nicht im Internet, sondern lediglich auf konventionellen Unterschriftenlisten in den Teilnehmerländern.

Sieben Bürgerinitiativen wurden von der EU-Kommission gleich gar nicht genehmigt, darunter das Anti-Atom-Begehren der österreichischen Umweltorganisation Global 2000. Das Generalsekretariat der Kommission argumentiert, dass ein Atomausstieg den Verträgen der Union widerspreche. Für deren Änderung sei die Behörde nicht zuständig. Klaus Kastenhofer, Geschäftsführer von Global 2000, weist freilich darauf hin, dass die Generaldirektion für Energie der EU-Kommission sehr wohl das Begehren befürwortet habe. Das Generalsekretariat hätte sich aber letztlich dagegen ausgesprochen. Global 2000 hat nun das Begehren zu einer Vorprüfung erneut in Brüssel eingereicht. Sollte es letztlich wieder abgelehnt werden, will die Organisation vor den Europäischen Gerichtshof gehen.

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Abgelehnt wurde beispielsweise auch eine Bürgerinitiative für die Einführung eines Mindestlohns oder die Initiative für das Singen der europäischen Hymne auf Esperanto. Diese Ablehnung wurde übrigens genauso argumentiert wie jene des Anti-Atom-Begehrens aus Österreich. Auch die Sprachwahl bei der Hymne falle nicht in die Kompetenzen der EU-Kommission, hieß es aus Brüssel. Es sei deshalb sinnlos, ein solches Anliegen an die Behörde zu richten. Die EU hat derzeit 23 offizielle Amtssprachen, Esperanto gehört nicht dazu.

Schmidt fordert besseren Zugang für Bürger

Trotz der Startschwierigkeiten spricht ÖGfE-Chef Schmidt von einem wichtigen Schritt für mehr Bürgerbeteiligung. „Es braucht jedoch noch weitere Verbesserungen.“ Die Mitbestimmungsinstrumente der Union müssten unkomplizierter, effizienter und verbindlicher konzipiert werden und für alle Europäer wesentlich leichter zugänglich sein.

Die EU-Kommission hat alle derzeit aktuellen Bürgerinitiativen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dabei gibt es auch einen jeweiligen Link zu den Initiatoren.

WEITERE INFORMATIONEN UNTER

www.http://ec.europa.eu/citizens-initiative/

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.09.2012)

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