Ökoverordnung nimmt nächste Hürde

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Symbolbild. (c) imago/blickwinkel (C. Stenner)
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Agrarausschuss des Europaparlaments stimmt für Reform der Biolandwirtschaft.

Brüssel. Von einem „enormen Fortschritt für die ökologisch arbeitenden Landwirte“ sprach am gestrigen Mittwoch Martin Häusling, der Agrarsprecher der europäischen Grünen im EU-Parlament. Der Agrarausschuss des Hohen Hauses stimmte der neuen Ökoverordnung zu, die der biologischen Landwirtschaft innerhalb der EU neue Impulse geben soll. Die Reform, die ab 2021 in Kraft treten soll, bedarf noch der Zustimmung des Plenums sowie der im Agrarrat versammelten EU-Mitgliedstaaten.

Wichtigstes Anliegen der Novelle ist die Stärkung des Konsumentenvertrauens in biologische Lebensmittel. Entlang der gesamten Produktionskette soll in regelmäßigen Abständen (im Regelfall alle zwei Jahre) überprüft werden, ob die Landwirte und Produzenten alle Vorgaben erfüllen. Diese Vorgaben sollen künftig auch ausnahmslos für alle aus dem EU-Ausland importierten ökologischen Lebensmittel gelten. Die europäischen Biobauern werden zudem dazu verpflichtet, jegliche Kontaminierung mit herkömmlichen Pestiziden zu vermeiden bzw. gegebenenfalls unmittelbar bekannt zu geben – in einem derartigen Fall darf die produzierte Ware nicht mit Ökosiegel verkauft werden, solange die Ursache der Pestizidverseuchung nicht ausgeforscht ist.

Apropos Pestizide: Streitpunkt bei den insgesamt drei Jahre dauernden Verhandlungen über die Ökoverordnung war die Frage, inwieweit einzelne Mitgliedstaaten eigene Vorgaben zu den zulässigen Substanzen in Biolebensmitteln (etwa bezüglich der verwendeten Düngemittel und Unkrautvertilger) machen dürfen. Der aktuelle Text ist ein Kompromiss. EU-Mitglieder dürfen ihren eigenen Biolandwirten Vorgaben machen, dürfen aber aus dem EU-Ausland stammende Biolebensmittel nicht wegen abweichender Vorschriften von ihrem Markt fernhalten. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2017)

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