Arbeitskräfte aus den EU-Nachbarländern müssen für ihre Familie dieselben Sozialleistungen erhalten wie Inländer, selbst wenn ihre Kinder im Ausland leben. EU-Kommission durchkreuzt damit die Pläne der Bundesregierung.
Eigentlich sollte nach den Plänen der Bundesregierung im Herbst die Reform der österreichischen Familienbeihilfe umgesetzt werden. Doch Brüssel warnt Österreich bereits im Vorfeld vor einer Anpassung, die mit EU-Recht unvereinbar ist. Die EU-Kommission lehnt, wie nun der „Presse“ in einem Dokument vorliegt, ausdrücklich eine Kürzung des Kindergelds für Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten ab.
„Unter derzeitigen Regeln müssen mobile Arbeitnehmer dieselben Kinderbeihilfen erhalten wie lokale Arbeitnehmer, ungeachtet, wo die jeweiligen Kinder ihren Wohnort haben“, teilte die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen dem Europäischen Parlament auf Anfrage mit.
Österreichs Regierung hat geplant, die Familienbeihilfe für jene Kinder, die nicht mit dem Arbeitnehmer in Österreich leben, an das jeweilige Preisniveau des Wohnorts anzupassen. In den meisten Fällen wäre das eine Kürzung. Pro Jahr zahlt Österreich (letzte Zahlen aus 2016) 291 Millionen Euro für Kinder, die im Ausland gemeldet sind.