Regierung ernennt Europarechtsexperten Kumin zum EuGH-Richter

Die ursprüngliche Kandidatin hatte ihre Bewerbung nach Kritik zurückgezogen. Für die offizielle Nominierung des Grazers ist noch die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat notwendig.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Bestellung des Grazer Europarechtsexperten Andreas Kumin zum Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ministerrat beschlossen. Zur offiziellen Nominierung ist nun noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates notwendig.

Eigentlich hätte der Nachfolger der scheidenden Richterin Maria Berger (SPÖ) am 8. Oktober beim EU-Höchstgericht begrüßt werden sollen, doch zog die Linzer Rechtsprofessorin Katharina Pabel Ende Juni ihre Bewerbung überraschend zurück - dem Vernehmen nach, weil sie im Hearing am EuGH gescheitert war. Pabel war im Mai nur mit den Stimmen von Türkis-Blau nominiert worden.

Daraufhin schrieb die Regierung den Posten zum zweiten Mal aus, die Bewerbungsfrist endete am 2. Oktober. Der Vorschlag, Kumin zu nominieren, war Anfang voriger Woche durch die Bundesregierung bekanntgegeben worden. Kritik gab es daraufhin vor allem von der SPÖ: Die Regierung beweise damit erneut, "dass sie an einem Dialog mit der Opposition nicht interessiert" sei, kritisierte SPÖ-Außenpolitiksprecher Andreas Schieder die Nicht-Einbindung der Opposition.

Andreas Kumin war in der Vergangenheit in verschiedenen Funktionen im Außenministerium tätig, seit 2005 leitet er dort der Abteilung für Europarecht im Völkerrechtsbüro. Zudem ist der Grazer Universitätsprofessor am Institut für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und hat daneben Lehraufträge an der Universität Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität Wien sowie an der Diplomatischen Akademie.

(APA)

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