Familienbeihilfe: Rumänien erwartet Klärung durch EU-Kommission

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Symbolbild: KinderAPA/dpa/Frank Rumpenhorst
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Rumänien überlegt wegen der österreichischen Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder vor den EuGH zu ziehen. Die EU-Kommission überprüft das Gesetz.

Der Streit zwischen Österreich und Rumänien nimmt sanftere Züge an: Nachdem am Montag bekannt wurde, dass die rumänische Regierung erwägt, eine Klage gegen die österreichische Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen, und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) konterte, das Land, das seit 1. Jänner den EU-Ratsvorsitz innehabe solle sich "möglichst neutral verhalten", fielen die Töne am Dienstag zurückhaltender aus.

So äußerte sich der rumänische Europaminister George Ciamba über den Streit sehr zurückhaltend: Er warte auf eine Klärung durch die EU-Kommission, sagte er am Dienstag am Rande des EU-Rats "Allgemeine Angelegenheiten" in Brüssel. Die Kommission hatte mitgeteilt, die österreichische Regelung zu prüfen, da Diskriminierung vermutet werde.

Ciamba: "Wir wollen das nicht präjudizieren"

Er habe volles Vertrauen in die EU-Institutionen, meinte Ciamba. Man könne die Angelegenheiten von verschiedenen Gesichtspunkten betrachten. Aber "wir wollen das nicht präjudizieren". Es gehe darum, die Rechte der Bürger zu schützen, aller EU-Bürger. Deswegen sei auch die Kohäsionspolitik einer der Schwerpunkte der rumänischen Ratspräsidentschaft, sagte der Europaminister.

Seinen Anfang genommen hatte der Streit am Wochenende, als die rumänische EU-Abgeordnete Maria Grapini an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gerichtet eine "völlige Verachtung" ihres Landes beanstandete. Für Österreich nahm sodann FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky Stellung. Er rechtfertigte die mit Jahresbeginn in Kraft getretene Indexierung mit den anfallenden Kosten: "Unsere Familienbeihilfe ist eine einkommensunabhängige Sozialleistung, die dazu dient, um die anfallenden Kosten für Kinder abzumildern. Und in Österreich sind diese Kosten wesentlich höher als in Rumänien."

ÖVP-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß pflichtete bei: "Die Indexierung bringt mehr Gerechtigkeit", teilte sie mit. Es handele sich bei ihr um "kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung". Daher sei sie an die Lebenshaltungskosten des Staates angepasst worden, in dem das betroffene Kind wohnt. "Dadurch erhalten alle Eltern den gleichen prozentualen Anteil an Lebenshaltungskosten refundiert und so werden alle Eltern in der EU, dem EWR und der Schweiz gleich behandelt", wurde sie in der Mitteilung zitiert. Das Ministerium beruft sich dabei auf den Wiener Sozialrechtler Wolfgang Mazal, der in einem Rechtsgutachten der Indexierungsmaßnahme Europarechtskonformität attestiert hatte.

Auf einen Blick

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen, in Rumänien allein sind es rund 14.000. In Zukunft gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind, das in Rumänien lebt, nur noch 56,20 Euro österreichische Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro; für 3-9-Jährige sind es nun 60,10 statt 121,90 Euro.

(APA/Red.)

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