Brisante Entscheidung um EU-Staatsanwaltschaft

Laura Codruţa Kövesi.
Laura Codruţa Kövesi.(c) AFP (ADRIAN CATU)
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Die rumänische Ex-Antikorruptionskämpferin Kövesi hat bei der Abstimmung der EU-Botschafter die beste Chancen.

Brüssel. Heute, Mittwoch, fällt eine Vorentscheidung in der Frage, wer ab dem kommenden Jahr die neue, mit umfassenden Befugnissen zur Strafverfolgung ausgestattete Europäische Staatsanwaltschaft führen wird. Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten werden in einem Punkteverfahren darüber abstimmen, wer von den drei verbliebenen Bewerbern den Vorzug erhalten und Europäischer Generalstaatsanwalt werden soll. Wie mehrere EU-Diplomaten gegenüber der „Presse“ erklärten, dürfte die voriges Jahr von der rumänischen Regierung unter großen in- und ausländischen Protesten abgesetzte frühere oberste Anklägerin der Antikorruptionsdirektion, Laura Codruţa Kövesi, die größten Chancen haben.

„Die Zeichen stehen stark auf Kövesi“, meinte ein EU-Diplomat. „Wenn sie einen Kandidaten wollen, der im Parlament durchkommt, wird es die Rumänin“, erklärte ein zweiter. „Ich denke, sie wird in der Lage sein, ziemliche Unterstützung zu gewinnen. Und das, obwohl der Ratsvorsitz gegen sie ist.“ Diese Personalentscheidung ist politisch brisant, weil dieselbe von Sozialdemokraten und Liberalen gebildete rumänische Regierung, welche Kövesi unter nebulösen Vorhaltungen abserviert hatte, seit Jänner den Ratsvorsitz der EU führt.

Die EU-Botschafter werden ein, zwei und drei Punkte vergeben. Das Ergebnis ist im Verlauf des späteren Nachmittages oder Abends zu erwarten. Kövesi war Anfang des Monats von einem zwölfköpfigen Auswahlausschuss eminenter Juristen, der von Ulrike Haberl-Schwarz, der Präsidentin des Landesgerichts Leoben, geleitet wurde, als am besten bewertet worden. Hinter Kövesi wurden Jean-François Bohnert, Generalstaatsanwalt in Reims, sowie Andrés Ritter, leitender Oberstaatsanwalt in Rostock, gereiht.

Die Ernennung des EU-Generalstaatsanwaltes erfolgt laut der einschlägigen Verordnung „im gegenseitigen Einvernehmen“ der nationalen Regierungen und des Europaparlaments. Letzteres neigt klar Kövesi zu und wurde erst vorige Woche von der rumänischen Regierung brüskiert, indem gegen Kövesi just an dem Tag, an welchem sie zu einer Anhörung im Parlament nach Brüssel hätte fliegen sollen, ein Ausreiseverbot verfügt wurde.

Auf die EU-Staatsanwaltschaft wartet ein herausfordernder Auftrag. Sie wird zuständig sein für die strafrechtliche Verfolgung von Delikten gegen die finanziellen Interessen der Union, sprich: Betrug mit Mitteln aus dem EU-Budget, einschließlich besonders schwerer Fälle von Mehrwertsteuerbetrug. Zu diesem Zweck wird die neue Behörde, von Luxemburg aus geleitet vom Generalstaatsanwalt und einem Gremium aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat, auf die nationalen Gerichtssysteme zurückgreifen. In jedem Mitgliedstaat werden zu diesem Zweck zwei oder drei delegierte EU-Staatsanwälte im Einsatz sein.

Bis auf Ungarn, Polen, Irland, Schweden, Dänemark und das demnächst die EU verlassende Vereinigte Königreich nehmen alle Mitgliedstaaten an der EU-Staatsanwaltschaft teil; sie wurde im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit geschaffen, welche es im EU-Vertrag gleichgesinnten Mitgliedstaaten ermöglicht, in bestimmten Politikfeldern zügiger voranzuschreiten.

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