Barnier in Wien: Brexit-Verschiebung nur unter Bedingungen

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EU-Chefverhandler Michel Barnier stellt nach einem Treffen mit Kanzler Kurz und Europaminister Blümel klar, dass er kein britisches Hinauszögern von Entscheidungen akzeptieren werde.

Wien. „Die Probleme werden allein durch ein Hinauszögern nicht gelöst“, warnte Michel Barnier. Der EU-Chefverhandler für den britischen Austritt zeigte sich nach einem Treffen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Europaminister Gernot Blümel in Wien zwar für eine Verzögerung des britischen EU-Abschieds offen, stellte aber dafür Bedingungen.

Diese wäre zum Beispiel nur möglich, wenn das britische Parlament noch länger Zeit brauche, um Anpassungsgesetze für den Austritt zu erarbeiten. Er deutete zudem an, dass auch ein zweites Referendum ein ausreichender Grund wäre, „wenn die Briten vielleicht eine neuerliche Entscheidung treffen wollen“. Sollte London – wie es zuletzt Premierministerin Theresa May erwogen hat – eine Verlängerung beantragen, müsse es dafür jedenfalls ausreichende Gründe nennen.

Auch Bundeskanzler Kurz betonte, dass er für eine Verlängerung sei, wenn diese helfe, „einen Hard-Brexit zu vermeiden“. Es müsse aber vorher festgelegt werden, was das Ziel dieses Hinauszögerns sei.

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EU für mehr Handelskooperation offen

Barnier berichtete von den letzten Gesprächen mit der britischen Regierung über Klarstellungen und Garantien zum Backstop, der Auffanglösung, die eine kontrollierte Grenze zwischen Irland und Nordirland vermeiden soll. „Wir arbeiten an der politischen Erklärung, in der es um die künftige Partnerschaft geht.“

Eine Änderung des Austrittsabkommens hält der ehemalige EU-Kommissar hingegen nicht für möglich. Er lud die britische Seite dazu ein, die geplante Kooperation doch noch zu vertiefen. Sollte London im gemeinsamen Handel künftig enger zusammenarbeiten wollen, „können wir das machen“. Barnier betonte allerdings auch, dass die Zeit knapp werde, um bis zum geplanten Austritt am 29. März alle notwendigen Entscheidungen zu treffen. (wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2019)

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