Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt von Ex-SS-Mann Gröning

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"Nach Auffassung eines Sachverständigen ist er nicht haftfähig", sagt der Anwalt des 96-Jährigen, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere deutsche SS-Mann Oskar Gröning (96) wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Haft. "Verfassungsrechtlich ist im Hinblick auf den Gesundheitszustand von Herrn Gröning zu prüfen, ob dessen Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes gewährleistet ist", sagte Grönings Anwalt Hans Holtermannn der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. "Nach Auffassung eines Sachverständigen ist er nicht haftfähig."

Das Oberlandesgericht Celle hatte zuletzt Einwände der Verteidigung abgewiesen. Die Anwälte wollten einen Haftaufschub erreichen. "Der Senat geht auf der Basis eingeholter Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich ist", teilte das Gericht Ende November mit. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Herbst 2016 bestätigt. Damit blieb nur noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde.

"Buchhalter von Auschwitz"

Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 - 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs - zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingestanden, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

Wann die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover dem 96-Jährigen nun die Ladung zum Strafantritt schickt, ist zunächst noch offen. "Die Akten sind heute eingetroffen", sagte Sprecherin Kathrin Söfker am Dienstag. Eine Verfassungsbeschwerde habe grundsätzlich zunächst keine aufschiebende Wirkung, sagte sie.

In den ersten Nachkriegsjahrzehnten war in Deutschland nur KZ-Personal vor Gericht gebracht worden, dem konkrete Gewalthandlungen vorgeworfen wurden. Nach heutigem Rechtsverständnis machte sich jeder schuldig, der in einem Vernichtungslager diente.

(APA/dpa)

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