Deutsches Gericht hebt Mordurteil gegen Raser auf

Die Angeklagten machten sich lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie können nun mit einer sehr viel milderen Strafe rechnen. Die Männer hatten in Berlin bei einem Wettrennen einen Autofahrer getötet.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat das erste Mordurteil zum Berliner Autoraserfall aufgehoben. Der Fall habe zwar den Ruf nach härtestmöglichen Strafen laut werden lassen, sei aber gleichwohl nicht als Mord oder vorsätzliche Tötung zu qualifizieren, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Die beiden jungen Angeklagten machten sich demnach lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar.

Die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten waren Anfang 2016 nachts mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h um die Wette über den Berliner Kurfürstendamm und auch über mehrere rote Ampeln gerast. An einer Ampelkreuzung erfasste einer dabei ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag.

Das Berliner Landgericht verurteilte die Angeklagten deshalb im Februar 2017 wegen Mordes. Das Gericht sah einen bedingten Tötungsvorsatz, als die Männer in die letzte Kreuzung hineinfuhren. Sie hätten dabei den Tod anderer Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen. Die beiden hätten "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

Kein Freibrief für Raser

Nach den Feststellungen des Gerichts konnten die Männer wegen des hohen Tempos in diesem Moment einen Unfall aber auch nicht mehr verhindern. Damit ging das Gericht nach BGH-Auffassung von einem nachträglichen Vorsatz aus, der strafrechtlich irrelevant sei. Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Der BGH verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Berlin.

Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei fahrlässiger Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Maximilian Warshitsky, Nebenkläger im Prozess und Sohn des getöteten Autofahrers, hatte gehofft, dass das Mordurteil in Karlsruhe Bestand hat.

Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.

(APA/dpa/red. )

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