Mann schoss sich mit Revolver Wattestäbchen ins Gehirn

Wattestäbchen gehören nicht in einen Revolver - und übrigens auch nicht in den Gehörgang.
Wattestäbchen gehören nicht in einen Revolver - und übrigens auch nicht in den Gehörgang.(c) Pixabay/Gadini
  • Drucken

Drogen, ein halbes Wattestäbchen und ein gefundener Revolver sind keine gesunde Kombination. Für ein Münchener Gericht war vor allem die Waffe das Problem.

Das Münchener Amtsgericht befasste sich mit einem ungewöhnlichen Fall von Russischem Roulette. Ein Münchener hatte sich ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" über die veröffentlichte Entscheidung des Gerichts am Montag. Das halbierte Hygieneutensil sei zwei Millimeter ins Hirn eingedrungen. Der Mann leide noch immer an Schwindelattacken. Der 34-Jährige erklärte, er habe Drogenprobleme. Der Wattestäbchen-Vorfall sei ihm aber eine Lehre gewesen, er habe die Drogen nun aufgegeben. Das Urteil wurde bereits am 7. August gesprochen, die Hauptverhandlung fand bereits im Oktober 2017 statt.

Vor Gericht gelandet war die Causa wegen der Waffe - diese besaß der Mann nämlich illegal. Laut dem nun rechtskräftigen Urteil hatte der Mann den geladenen Revolver in einem Mistkübel gefunden. Gemeinsam mit einem Freund soll er dann die scharfen Patronen entfernt haben und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in eine der Kammern gegeben haben. Mehrere Mal sollen die beiden Männer die Trommel gedreht und so getan haben, als würden sie abdrücken. Erst als der 34-Jährige alleine war, drückte er ab, als er sich die Waffe an den Kopf hielt - wohl im Glauben nicht die Kammer mit dem Wattestäbchen geladen zu haben, doch er hatte sich in der Drehrichtung der Trommel vertan. Dem später Verurteilten musste eine Titanschiene implantiert werden. Insgesamt musste der Mann acht Tage lang im Krankenhaus bleiben, wurde dann aber vorzeitig auf eigenen Wunsch entlassen, weil er zur Drogen-Substitution wollte.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München begründete das eher milde Urteil Geldstrafe gegen den bereits vorbestraften Mann damit, dass den Verurteilten die Tat selbst schwer getroffen habe, heißt es in der Aussendung des Gerichts.

>> Der Artikel in der "Süddeutschen Zeitung"

>> Die Aussendung des Münchener Amtsgerichts

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.